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"subject": "Detailfragen zu \"Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum\" [#219472]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnter\r\nhttps://www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf\r\nstellen Sie eine tagesaktuelle \"Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum (ab dem 01.01.2018)\" bereit.\r\n\r\nIn der Spalte \"Flughöhe*\" finden sich Angaben wie \"FL140\", \"8000 ft\" oder \"A9000\".\r\n\r\nZu der Angabe der Flughöhe findet sich die folgende Fußnote:\r\n\"*FL (Flight Level): \r\nFlugfläche (Höhe in ft/100 bezogen auf 1013 hPa) \r\nBeispiel: FL 140 entspricht einer Höhenmesseranzeige von 14.000 Fuß (4267 m) über der theoretischen Normaldruckfläche.\r\nHöhenmesseranteige in Fuß (engl. Feet/ ft) - 1 ft = 0,3048 m\"\r\n\r\n\r\nGemäß\r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Flugh%C3%B6he\r\ngibt es verschiedene Möglichkeiten der Darstellung der Flughöhe:\r\n\r\nBezug Erdoberfläche: height (HGT):\r\nEs liegt nahe, als Bezugsfläche für die Höhenmessung den Erdboden heranzuziehen, um beispielsweise Sicherheitshöhen über dem Gelände und Bodenhindernissen einhalten zu können. \r\nDie Flughöhe über Grund (abgekürzt GND für ground oder auch SFC für surface) wird height (HGT) genannt. \r\nIn der fliegerischen Praxis spielt diese Höhe nur in besonderen Fällen eine Rolle. \r\nWährend eines Streckenfluges ändert sich die Höhe des darunterliegenden Geländes viel zu schnell, als dass eine solche Messung sinnvoll wäre. \r\nDer Bezugsdruck (QFE) müsste sehr häufig der Geländehöhe angepasst werden und wäre obendrein noch vom gerade durchflogenen Wetter abhängig.\r\n\r\nBezug Meereshöhe: altitude (ALT):\r\nSoll die Flughöhe unabhängig von der Höhe des überflogenen Geländes ermittelt werden, wird sie als Höhe über dem Meeresspiegel (MSL, mean sea level) ausgedrückt. \r\nAuch Hindernishöhen auf Flugkarten sind in Fuß über MSL angegeben, so dass Sicherheitshöhen eingehalten werden können. \r\nDie Höhe bezogen auf MSL wird altitude (ALT) genannt. \r\nDer jeweils einzustellende Bezugsdruck dafür, also der auf Meereshöhe umgerechnete aktuelle Luftdruckwert, wird als QNH bezeichnet. \r\nEr wird zumindest vor dem Abflug eingestellt, bei Streckenflügen in geringer Höhe muss die Einstellung regelmäßig an wetterbedingte lokale Luftdruckänderungen angepasst werden. \r\nIm Flug kann der jeweils aktuelle Wert Flugwetterberichten oder Landeinformationen von Flughäfen entnommen werden.\r\n\r\nBezug auf Normaldruck: Flugflächen (FL):\r\nIm hindernisfreien Luftraum ist die tatsächliche Höhe nicht mehr interessant, da ausreichende Abstände zu Bodenhindernissen in jedem Fall gegeben sind. \r\nViel wichtiger ist es hier, eine auch vom Wettergeschehen unabhängige Bezugsgröße zu verwenden, um sicherzustellen, dass alle Luftfahrzeuge ihre Höhe nach demselben Bezugsdruck messen und vertikale Abstände zueinander zuverlässig eingehalten werden können. \r\nAls dieser einheitliche Bezugsdruck wurde der Normaldruck von 1013,25 hPa (entspricht 29,92 mm Hg) festgelegt. \r\nAuf diesen Bezugswert wird der Höhenmesser beim Durchsteigen der sogenannten Übergangshöhe eingestellt – unabhängig vom tatsächlich bestehenden Luftdruck. \r\nDer so gemessene Wert der Flughöhe wird nun nicht mehr als Höhe bezeichnet, sondern (durch 100 geteilt) als Flugfläche (FL, flight level): FL 120 entspricht einer Höhenmesseranzeige von 12.000 Fuß (3658 m) bezogen auf Normaldruck. \r\nIm Sinkflug wird der Höhenmesser beim Durchsinken der Übergangsfläche wieder auf den aktuellen meteorologischen Wert eingestellt. \r\n\r\n\r\n\r\nMeine Fragen:\r\n\r\n1) In den \"Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum\" finden sich Angaben zu Flughöhen wie z.B. \"6000 ft\" oder \"8000 ft\".\r\n Sind dies Angaben in Bezug auf Erdoberfläche (height (HGT)), in Bezug auf Meereshöhe (altitude (ALT)), oder in Bezug auf Normaldruck (Flugflächen (FL)) ?\r\n\r\n2) In den \"Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum\" finden sich Angaben zu Flughöhen wie z.B. \"A6000\" oder \"A9000\".\r\n Sind dies Angaben in Bezug auf Erdoberfläche (height (HGT)), in Bezug auf Meereshöhe (altitude (ALT)), oder in Bezug auf Normaldruck (Flugflächen (FL)) ?\r\n\r\n3) Können im Rahmen von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) weitere Informationen zu den betreffenden Luftfahrzeugen bereitgestellt werden, wie z.B. Eigner des Luftfahrzeugs und Luftfahrzeug-Typ ?\r\n Oder haben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 nur berechtigte „Interessierte Kreisen“ mit dem Ziel der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Flugsicherheit Zugriff auf diese Informationen ?\r\n (Hierzu zählen u.a. Hersteller von Luftfahrzeugen, Instandhaltungsbetriebe oder Luftfahrtunternehmen (vgl. Anhang II vorstehend genannter Verordnung).\r\n Konkret interessieren mich \r\n - der Eigner des Luftfahrzeugs \r\n - der Luftfahrzeug-Typ \r\n - die Art des Treibstoff (wie etwas JP-8 oder JP-8+100 (NATO-Code F-34))\r\n des Ereignisses am 23.04.21.\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 219472\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/219472/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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