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"subject": "AW: [SPAMVERDACHT] Vermittlung bei Anfrage „Corona-Verstöße: Zeit“ [#217728] (1399/2021)",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nals Reaktion auf Ihre Anrufung des HmbBfDI habe ich mich mit dem Justiziariat der Polizei in Verbindung gesetzt, das den Vorgang auf meine Bitte hin noch einmal überprüft hat.\r\nZunächst einmal ist festzuhalten, dass Ihre Beobachtung sehr richtig ist: Die Aussage der Polizei steht in einem Widerspruch zu den Angaben in der Gesetzesbegründung. Hierauf habe ich die Polizei auch hingewiesen. Die Polizei hat zur abschließenden Beantwortung meiner Nachfrage folgendes mitgeteilt:\r\n\t\" Die von dem Petenten geforderten Statistiken liegen in dieser Form der Polizei nicht vor. Lediglich als Rohdaten \tstehen die in den Einsätzen der Polizei erstellten EVO-Datentabellen zur Verfügung. Eine Statistik müsste hieraus zu \tdiesem Zweck erst erstellt werden, was allerdings nicht Grundlage eines Informationsanspruches nach dem HmbTG \tist. \r\n\r\n\tEine Weitergabe der diesbezüglichen statistischen Informationen an die BIS konnte seitens der Polizei somit auch \tnicht erfolgen. Ob die BIS eigene Statistiken auf Grundlage der EVO-Datentabellen, die zu der Aussage in der \tGesetzesbegründung zur Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-\tEindämmungsverordnung vom 1. April (HmbGVBl. Nr. 23 S. 178) geführt haben, erstellt hat, ist der Polizei nicht \tbekannt.\"\r\n\r\nSo offensichtlich der Widerspruch auch sein mag, so wenige Zweifel habe ich dennoch am Wahrheitsgehalt der Aussage der Polizei. Wir arbeiten regelmäßig mit dem Justiziariat der Polizei zusammen, bislang hat sich noch keine Antwort als unzutreffend erwiesen, egal wie unwahrscheinlich sie auch sein mag.\r\n\r\nEs bleiben daher nur noch zwei Alternativen: Entweder hat die BIS eigene Statistiken auf der Grundlage der EVO-Datentabellen erstellt, die zu der in der Gesetzesbegründung wiedergegebenen Einschätzung führten. Oder es gibt keinerlei Statistiken und die Aussage wurde ohne jedes belastbare Zahlenmaterial getroffen.\r\n\r\nUnabhängig davon, welche Antwort zutreffend ist, kann ich Ihnen im Rahmen dieser Anrufung nicht weiterhelfen. Die Polizei kann keine Statistiken vorlegen, die sie nicht hat. Sie ist auf der Grundlage des HmbTG nicht verpflichtet, entsprechende Statistiken zu erstellen. Beide Aussagen der Polizei sind insoweit zutreffend. \r\n\r\nIhnen bleibt nun noch die Möglichkeit, sich mit einer Anfrage an die BIS zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> \r\nDabei können Sie sich ausdrücklich auf die Antwort der Polizei berufen, dass diese keine entsprechenden Statistiken erstellt und deswegen auch nicht der BIS übersandt hat. Die BIS müsste dann erklären wie es zu der Formulierung der Gesetzesbegründung kam, welche Informationen ihr vorliegen usw.\r\nWenn Sie mit der Antwort der BIS nicht zufrieden sein sollten, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.\r\n\r\nDer Auskunftsantrag gegenüber der Polizei (1399/2021) ist hiermit jedenfalls erledigt.\r\nDer Vorgang wird hier geschlossen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
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