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"subject": "AW: Widerspruch: Strafanzeige in Bezug auf Tweet [#191989]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott, \r\n\r\nIhre u. a. Anfrage nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Dieses bezieht sich auf ein Strafverfahren aus dem Jahr 2020. \r\n\r\nDas zugrundeliegende Verfahren für Ihre Anfrage ist bei der Staatsanwaltschaft Erfurt anhängig. Ihr Antrag auf Informationszugang ist daher gem. § 12 Abs. 1, Nr. 1c ThürTG abzulehnen. Weiter ist mit Verweis auf meine Antworten vom 7. Juli 2020 sowie vom 27. Juli 2020 eine Beantwortung aufgrund der Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) sowie der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) abzulehnen. Für die Erteilung von Auskünften bzw. die Gewährung von Akteneinsichten gelten die Bestimmungen der §§ 475 f. StPO, 182. ff RiStBV.\r\n \r\nDie Beantwortung Ihrer Anfrage ergeht gem. § 15 Abs. 1, Satz 4 ThürTG verwaltungskostenfrei.\r\n\r\nEs steht Ihnen frei, sich jederzeit mit einer Beschwerde an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, durch die Ablehnung der Beauskunftung in Ihren Rechten verletzt worden zu sein. In diesem Fall richten Sie Ihr Anliegen bitte an:\r\n\r\nThüringer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nHäßlerstraße 8\r\n99096 Erfurt\r\nTel. 0361 – 57 311 2900\r\nFax 0361 – 57 311 2904\r\nE-Mail <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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