GET /api/v1/message/599675/
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    "subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]",
    "content": "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nGeschäftszeichen: 25-725/002 II#0595\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Tat hat das Verwaltungsgericht Köln die Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigt, wonach eine Antragstellung nach dem IFG über die Plattform fragdenstaat.de ohne Nennung einer Postanschrift oder einer persönlichen E-Mailadresse nicht möglich ist. Hiergegen hat BfDI Berufung eingelegt über die das OVG Münster entscheiden wird. Für Ihren konkreten IFG-Antrag bedeutet dies aktuell, dass Sie dem BMI Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mailadresse (z.B. wie die von Ihnen erwähnte GMX-Adresse) mitteilen müssten, um die begehrten Informationen zu erhalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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