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"subject": "WG: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweineproduktion van Dijck KG, Nuthe-Urstromtal von Anfang 2019 bis heute [#221316]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\nzuständigkeitshalber übersende ich Ihnen unten stehenden Antrag.\r\n\r\nMfG\r\nI.A.\r\n\r\nScheller\r\nSachbearbeiterin\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in\nGesendet: Sonntag, 30. Mai 2021 00:31\r\nAn: Veterinäramt, 39, Kreis TF <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweineproduktion van Dijck KG, Nuthe-Urstromtal von Anfang 2019 bis heute [#221316]\r\n\r\nAntrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nUnterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.\r\n1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweineproduktion van Dijck KG, Alte Hauptstraße 62, 14947 Nuthe-Urstromtal, genehmigt?\r\n2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?\r\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.\r\nVielen Dank vorab für Ihre Mühe!\r\nMit besten Grüßen",
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