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"subject": "Knochenfunde auf dem FU-Gelände [#221947]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nalle Dokumente und interne Kommunikation im Zusammenhang mit den Knochenfunden am 1. Juli 2014 sowie den Grabungen 2015 und 2016 auf dem Gelände der Freien Universität, insbesondere:\r\n- die Grabungsberichte;\r\n- die Ergebnispräsentation von Susan Pollock vom Februar 2021;\r\n- alle Dokumente, die bei der Veranstaltung am 23. Februar 2021 präsentiert wurden, die Präsentationsdatei und, falls vorhanden, die Aufzeichnung des Vortrags von Günther M. Ziegler als Video- oder Audiodatei;\r\n- die Kommunikation, insbesondere Schriftverkehr und E-Mails, im Zusammenhang mit den Knochenfunden und Grabungen mit dem Senat, dem Regierenden Bürgermeister, der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, dem Landesdenkmalamt, der Berliner Polizei und allen weiteren öffentlichen Stellen.\r\nZum Hintergrund vgl.: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/knochenfunde-auf-dem-fu-gelaende-alle-spuren-weisen-nach-auschwitz-li.162699\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nBengt Rüstemeier\n\n\n\nAnfragenr: 221947\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/221947/\n\nPostanschrift\nBengt Rüstemeier\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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