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    "subject": "WG: Anfrage zu rechtlichen und praktischen Maßnahmen in der sog. \"Coronakrise\" [#195325]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nhinsichtlich Ihres u.a. IFG-Antrages erteile ich folgende Auskunft:\r\n\r\n\r\nZu den vom Ihnen genannten Testcentern an Flughäfen oder in Berlin liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine amtlichen Informationen vor.\r\n\r\n\r\nFür den PCR-Test wird das Virusgenom über hochsensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen. Die PCR (polymerase-chain reaction) ist eine Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT), bei der gezielt nur Teile des Virusgenoms vervielfältigt werden. Das Ergebnis des PCR-Tests wird in Form eines Zahlenwerts (Ct-Wert) gespeichert, der abhängig von der Viruslast in einer Probe variiert.\r\n\r\n\r\nDer Arzt, der die Laborleistungen durchführt (ob in der Praxis oder in der Laborgemeinschaft erbracht) muss die Laborbefunde in der Regel zehn Jahre aufbewahren. Der Arzt selbst hat für eine ordentliche Dokumentation und Archivierung zu sorgen. Diese Vorschrift ergibt sich aus der Dokumentationspflicht für Ärzte, die in der Berufsordnung für Ärzte durch die jeweiligen Landesärztekammern festgelegt ist.\r\n\r\n\r\nÜber das Ergebnis eines positiven Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird der Arzt, der den Test veranlasst hat, und das zuständige Gesundheitsamt informiert. Das Gesundheitsamt leitet anonymisierte, aggregierte Daten an die jeweilige Landesstelle des Bundeslands weiter. Die anonymisierten Daten aus allen Bundesländern werden im Anschluss an das Robert Koch-Institut weitergeleitet, wo täglich eine bundesweite Übersicht mit aktuellen Fallzahlen zur aktuellen Lage der Pandemie erstellt wird\r\n\r\n\r\nDie gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht einer Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die gesetzliche Grundlage für die Aufbewahrungsfrist von Laborbefunden ist die jeweilige Berufsordnung der bundeslandspezifischen Ärztekammer.\r\n\r\n\r\nEine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.\r\n\r\n\r\nDie lange Bearbeitungsdauer bitte ich angesichts der besonderen anhaltenden Lage zu entschuldigen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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