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"subject": "Einstufung von Madeira als Virusvariantengebiet ab 29.06.2021 [#224163]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nLt. diverser Antworten des RKI auf dieser Plattform ist verantwortlich für die Einstufung von Staaten bzw. Regionen als Risikogebiet / Hochinzidenzgebiet / Virusvariantengebiet u.a. das AA. Ich richte daher folgende Anfrage an Sie:\r\n\r\nGem. Information des RKI vom 11.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira mit Wirkung ab dem 13.06.2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.\r\n\r\nGem. Information des RKI vom 25.06.2021 wurde die portugiesische Atlantikinsel Madeira (als Teil Portugals) mit Wirkung ab dem 29.06.2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Zugleich wurde die bislang stets vorgenommene Differenzierung zwischen dem portugiesischen Festland einerseits und den portugiesischen Atlantikinseln (Madeira, Azoren) andererseits aufgegeben.\r\n\r\nAuf der Homepage des RKI ist ausgeführt:\r\n\r\n„Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante (Virusvariantengebiet) ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist).“\r\n\r\nQuelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html\r\n\r\nSie müssen – ausweislich der zuvor zitierten Voraussetzungen – innerhalb von zwei Wochen (namentlich zwischen dem 11.06. und dem 25.06.) neue Erkenntnisse über „die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt“ auf der Insel Madeira gewonnen haben, die diese Kehrtwende von maximalem Umfang (namentlich: keine Risikostufe am 11.06. / höchste Risikostufe am 25.06.) rechtfertigen.\r\n\r\nIch fordere Sie daher auf, mir Ihre zwischen dem 11.06.2021 und dem 25.06.2021 gewonnenen (wissenschaftlichen oder sonstigen) Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die dazu geführt haben, dass \r\n\r\na) die portugiesische Atlantikinsel Madeira auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt wurde, nachdem sie zwei Wochen zuvor noch komplett von der Liste der Risikogebiete genommen worden war, \r\n\r\nb) die seit vielen Monaten gelebte Unterscheidung zwischen Portugal Festland einerseits und portugiesischen Atlantikinseln andererseits aufgegeben wurde.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 224163\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/224163/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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