HTTP 200 OK
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"subject": "Auf welcher Grundlage wird die CovPass-App nur über Fremde Firmen mit Sitz im Ausland angeboten und keine APK auf der Seite des RKI bereitgestellt? [#224742]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr [geschwärzt],\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nich möchte mich gerne erkundigen auf welcher Grundlage die Apps des Robert-Koch-Institutes nicht für jeden Menschen Frei zugänglich und einfach als Downloadbare Datei (APK) auf der Internetseite zur Verfügung stehen. Hier am Beispiel der CovPass-Applikation.\r\n\r\nWarum ist die Registrierung bei einem externen Unternehmen (Huawei, Apple, Google) mit Sitz im Ausland zwingend erforderlich, um die in der Pandemie notwendige Zertifizierung mit dem Smartphone nachzuweisen?\r\n\r\nIhnen ist sicher bekannt, dass bei den genannten Firmen sehr viele Daten zum Nutzungsverhalten gespeichert und zusammengefügt werden. Hier sehe ich eine starke Ungleichbehandlung bzw. Nötigung für Menschen die sich bemühen den Datenschutz ernst zu nehmen. Interessant in diesem Zusammenhang wäre hier auch die Betrachtung des Bundesdatenschutzbeauftragten.\r\n\r\nIch habe dies bereits beim RKI per Mail angefragt wo man die APK-Datei beziehen kann und folgende Antwort vom Support-Team der CovPass-App erhalten:\r\n„Tatsächlich gibt es keine Alternativen und zwar insbesondere aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugen.“\r\n\r\nAuf der Webseite https://digitaler-impfnachweis-app.de/ steht in den FAQ:\r\n„Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.“\r\n\r\nDaraus ergibt sich, dass keine Daten der App gesendet und extern geprüft werden. Die Legitimation ist mit erstellen des QR-Codes in der Praxis/Apotheke etc. abgeschlossen.\r\n\r\nDie CovPass App kann mit technischer Versiertheit im Internet gefunden werden. In anonymen Playstore-Alternativen ist der Download möglich. Für den Nutzer steht hier die Abwägung, Schutz der eigenen Daten vs. der Gefahr einer manipulierter Datei. Vermutlich ist es auch in ihrem Interesse wenn Menschen sich die APK-Datei direkt auf ihrer Internetseite herunterladen und nicht im Internet unseriöse Seiten aufsuchen müssen. Leider wird man derzeit dazu genötigt, wenn man auf den Datenschutz Wert legt.\r\n\r\nDer gelbe Impfpass besteht, ebenso der in Apotheken ausgedruckte QR-Code aus Papier. Das dauerhafte mitführen dieser sensiblen Dokumente ist daher nicht möglich und würde mittelfristig auch zur Zerstörung selbiger führen. Diese „Alternative“ ist daher nicht zielführend und kann keine dauerhafte Lösung im Jahr 2021 darstellen.\r\n\r\nSofern Sie meine Frage nicht beantworten können bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Stelle zur technischen Umsetzung der APK.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 224742\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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