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    "content": "Sehr geehrter Herr Jansing,\r\n\r\nIhre Zuschrift vom 09.07.2021 hat das Postfach des Bürgerdialogs des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht.\r\n\r\nNach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung, der IFG-Geschäftsstelle, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nDa Ihre Anfrage nicht auf den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen, sondern auf eine zu fertigende rechtliche Einschätzung/Bewertung zum Parlamentsvorbehalt abzielt, erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht, wie von Ihnen angegeben, um eine Anfrage nach dem IFG NRW handelt.\r\n\r\n\r\nDem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor.\r\n\r\n\r\nDer in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle - hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben.\r\n\r\n\r\nDa Sie vermutlich Auskünfte über die Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten anfordern, wäre die Bundestagsverwaltung hier zuständig.\r\n\r\n\r\nIch darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten, die Kontaktadresse übermittle ich gerne anbei:\r\n\r\n\r\nhttps://www.bundestag.de/services/kontakt\r\n\r\nDeutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nTelefon: +49 (0)30 227 0\r\nFax: +49 (0)30 227-36878\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>\r\nDe-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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