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"subject": "Liposuktion bei Lipödem [#225136]",
"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nI. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? \r\n\r\n1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?\r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?\r\nIn wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?\r\nMit welcher Begründung geschah dies jeweils? \r\nWelches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? \r\nIn wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?\r\n\r\n3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?\r\n\r\nIn wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?\r\n\r\nII. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?\r\nErfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?\r\nWonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?\r\nErfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?\r\nWerden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?\r\nWelche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?\r\n\r\nIV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.\r\n\r\nV. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225136\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225136/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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