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    "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort.\r\n\r\nDemnach gehen auch einmalige Leistungen wie z. B. Zuschüsse für ein Kfz zu \"Lasten\" des bewilligenden Jobcenters, wenn durch den Kunden ein Umzug in eine andere Zuständigkeit geplant oder bereits bekannt ist.\r\n\r\nEs besteht die Möglichkeit, Leistungen zunächst abzulehnen und ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren zu führen. Welchem Jobcenter werden in den verschiedenen Stadien (WS, SG, LSG) nach dem Umzug die Kosten auferlegt?\r\n\r\nKann/darf sich ein Jobcenter durch Erklärung der Unzuständigkeit dem entziehen? \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 223148\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/223148/upload/8013ee24fc7d07109d698bcb97fb10a49a57565a/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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