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"subject": "Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn [#225697]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nIch habe versucht, von der Deutschen Bahn zu erfahren, auf welcher Evidenz die Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn beruht:\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/194848\r\n\r\nDas hatte leider keinen Erfolg, aber die Deutsche Bahn hat ihre Studie LUQAS im Dezember 2020 vorgelegt und kommt darin zum Ergebnis, dass in ICEs eine Übertragung von Erregern durch Verbreitung von Partikeln dank der Lüftungsanlagen praktisch nicht stattfindet:\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/221641\r\n\r\nGanz entgegen dieser Erkenntnisse wurde Anfang des Jahres die Maskenpflicht noch auf OP-Masken und FFP2-Masken verschärft und die Bahn wirft tatsächlich Fahrgäste aus dem Zug, wenn diese die Nichtfähigkeit des Maskentragens nur glaubhaft machen, aber kein spezielles Attest vorweisen.\r\n\r\nUmso wichtiger wäre es, eine Gefährdungsbeurteilung für die Virenausbreitung in Zügen der Deutschen Bahn zu haben. Leider beansprucht die Bahn, vom Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen zu sein. Kann man trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung von ihr erhalten? Liegen der Berufsgenossenschaft Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitglieder vor?\r\n\r\nAlso meine IFG-Anfrage ist: Falls Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Bahn vorliegt, aus der sich ergibt, wie die Bahn das STOP-Prinzip angewendet hat und wie sie die Maskenpflicht in Zügen begründet, so senden Sie mir diese bitte zu.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225697\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225697/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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