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    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nWobei gleichzeitig als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse  der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden:\r\nAus nach den uns vorliegenden, u.a. durch Bildaufnahmen des Eingangsbereiches belegten Informationen und persönlicher Inaugenscheinnahme über eine mehr als laxe Handhabung (Erfahrungswert) der Kontrolle und Verfolgung von möglichen Coronavirus-Überträgern in den vergangenen Monaten im AG OB, ergibt sich die Fragestellung an das AG bzw. dessen Leitung, ob Sie die nach dem Arbeitsschutzrecht vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung aller vier Kategorien des STOP-Prinzips mit seinen alternativen Maßnahmen umgesetzt haben. Insbesondere nach der Ausbreitung der letzten, besonders aggressiven Corona-Variante. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu.\r\nWeiterhin geht unsere Anfrage dahin, uns mitzuteilen, ob und wenn wie viele Mitarbeiter/innen des Gerichts eine Coronavirus-Infektion erleiden mussten und den Schweregrad ihrer Infektion, eventuelle Versterbens fälle – natürlich ohne Namensnennungen.\r\nSind die auf Ihrer Homepage genannten relativ einfachen Standard-Anforderungen an einen Infektionsschutz (die nach eigenen Erkenntnissen niemanden anscheinend wirklich interessiert haben) Ihre einzigen Vorbeugungsmaßnahmen gegen Infektionen an Besuchern und vor allen Dingen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oder sind Sie etwa Ihrer besonderen Sorgfaltspflicht für Leben und Gesundheit der Menschen – möglicherweise fahrlässig – nicht oder kaum nachgekommen?\r\nWer (von der Position in Ihrem Hause her) hat die ausgefüllten oder auch nicht ausgefüllten Anmeldungen, die nach eigenem Augenschein und eigener Erfahrung völlig unkontrolliert zuerst in einen offenen, dann in einen verschlossenen Kasten eingeworfen werden konnten, nachverfolgt?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nUdo Antragsteller/in\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 226251\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/226251/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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