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"subject": "AW: Verkehrswege Harburger Ring [#224563]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\ndas Bezirksamt Harburg beantwortet Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 08.07.21 wie folgt:\r\n\r\nGrundlage für die bestehende Baustelleneinrichtung an der benannten Örtlichkeit und die damit einhergehende Vollsperrung von Geh- und Radweg sowie der Aufhebung der Bushaltestelle ist zum einen eine gültige Sondernutzungsgenehmigung nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz sowie zum anderen eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung für die Baustelle Harburger Ring 6.\r\n\r\nAuf Grund eines andauernden Investorenwechsels ist es zu unerwarteten Bauverzögerungen gekommen. Zur Absicherung der Baustelle Harburger Ring 6 sind die getroffenen Maßnahmen aufrecht gehalten worden. Der Investorenwechsel wird im September 2021 abgeschlossen sein. \r\n\r\nNach aktuellem Kenntnisstand ist schließlich der Baubeginn für November geplant. Die Baustelleneinrichtung für diesen relativ kurzen Zeitraum von drei Monaten zurückzubauen, steht nicht im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen, aufwändigen Abstimmungs-, Umsetzungs- und Sicherungsprozesses. Zumal die Baustelleneinrichtung in der gleichen Weise zu Anfang November wieder eingerichtet werden müsste.\r\n\r\nDas Bezirksamt ist aber guter Hoffnung, dass die Baumaßnahmen am Harburger Ring 6 voranschreiten werden. \r\n\r\nFür die Erteilung dieser Auskunft werden nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 05.11.2013 keine Gebühren erhoben, da es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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