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    "subject": "Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS \"itslearning\" und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung [#226944]",
    "content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ni) Die Datenschutzfolgeabschätzung der Schulleitung und/oder der Schulleitung vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35.\r\n\r\nDie Stellungnahmen der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie der angehörten Betroffenen oder deren Vertretungen.\r\n\r\nIch verweise ausdrücklich auf die Stellungnahme des ISY-MV an dieser Stelle:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen-1/#nachricht-595822\r\n\r\n\"Verantwortlich für die Datenverarbeitung und somit die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung im Sinne der DS-GVO bei Nutzung des LMS \"itslearning\" ist daher die Schulleitung der jeweils einsetzenden Schule. Diese regelt den Nutzungsumfang des LMS an der Schule (Grundlage für die Datenverarbeitung: § 5a Schuldatenschutzverordnung MV).\"\r\n\r\nZusätzlich auf die Einschätzung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in dieser Anfrage:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zur-nutzung-des-lms-itslearning-am-friedrich-ludwig-jahn-gymnasium-greifswald/#nachricht-621906\r\n\r\n\r\nii) Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung, welcher das Verhältnis zwischen Schule und Anbieter - itslearning GmbH - regelt.\r\n\r\nDes weiteren bitte ich um sämtliche Kommunikation zur Einführung der Plattform mit dem Anbieter und(oder dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.\r\n\r\n\r\nDiese Anfrage bezieht sich ausdrücklich auch auf eine evtl. bereits zurückliegende Interimslösung des LMS, sofern diese nicht mehr in Nutzung sein sollte.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 226944\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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