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    "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte veröffentlichen Sie transparent, nach welchen Kriterien die Zuordnungen der Schulen nach dem Berliner Stufenplan (grün, gelb, rot) erfolgt und wie diese definiert sind. \r\n\r\nWie wird Stufe grün \"Kein oder einzelfallbezogenes Infektionsgeschehen in der einzelnen Schule\" definiert? Welcher Parameter muss mit welchem zahlenmäßigen Wert für Stufe grün über- oder unterschritten sein?\r\nWie wird Stufe gelb \"Infektionsgeschehen in der einzelnen Schule\" definiert? Welcher Parameter muss mit welchem zahlenmäßigen Wert für Stufe gelb über- oder unterschritten sein?\r\nWie wird Stufe rot \"Im Fall, dass der Bund oder das Land Berlin aufgrund des allgemeinen Infektionsgeschehens die Schließung von Schulen festlegen\" definiert? Welcher Parameter muss mit welchem zahlenmäßigen Wert für Stufe rot über- oder unterschritten sein?\r\n\r\nBitte legen Sie diese Definitionen der Stufen und deren Kriterien (Welche Parameter? Mit welchem zahlenmäßigen Wert?) dar!\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 227271\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/227271/upload/552dcd74cda6b3acb167509cd3aa789c53ee02bc/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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