GET /api/v1/message/623965/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/623965/",
    "id": 623965,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anlagen-zu-wd-gutachten-wf-iii-0206/#nachricht-623965",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/226529/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": true,
    "is_draft": false,
    "kind": "post",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2021-08-24T14:52:03.920320+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/213505/",
            "id": 213505,
            "belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/623965/",
            "name": "bt_geschwaerzt.pdf",
            "filetype": "application/pdf",
            "size": 894290,
            "site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anlagen-zu-wd-gutachten-wf-iii-0206/623965/anhang/bt_geschwaerzt.pdf",
            "anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anlagen-zu-wd-gutachten-wf-iii-0206/#nachricht-623965",
            "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/623965/bt_geschwaerzt.pdf?token=1u0S6m%3Adj_V75wf8BxyjIwCou2YOpRV8x71xoy5UoxzmGBXlGY",
            "pending": false,
            "is_converted": false,
            "converted": null,
            "approved": true,
            "can_approve": true,
            "can_change_approval": false,
            "redacted": null,
            "is_redacted": true,
            "can_redact": true,
            "can_delete": false,
            "is_pdf": true,
            "is_image": false,
            "is_irrelevant": false,
            "document": null
        }
    ],
    "subject": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
    "content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 10. August 2021 bitten Sie:\r\n\"bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Anlagen 1 bis 8 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes WF III 02/06 vom 17.03.2006 (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/412424/0771c710a18a7\r\n7bb41464711c32fe453/wf-iii-002-06-pdf-data.pdf)\"\r\n\r\nGemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine\r\nAusschlussgründe entsprechend der 8§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschafft werden können.\r\n\r\nDie Unterlagen zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Kalenderjahr 2006 sind bereits im Parlamentsarchiv archiviert. Ein Herausgabeanspruch auf Grundlage des IFG besteht daher nicht.\r\n\r\nAußerhalb des IFG und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weise ich darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um Dokumente handelt, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages erstellt wurden. Die Verfügungsbefugnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG obliegt daher nicht der Verwaltung des Deutschen Bundestages, sondern beispielsweise dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beziehungsweise (bzw.) den jeweiligen Stiftungen. Dementsprechend könnte Ihr Antrag bei der benannten verfügungsberechtigten Behörde gestellt, bzw. Ihre Bitten an die jeweiligen Stiftungen gerichtet werden.\r\n\r\nSollten Sie über diese allgemeine Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies gegebenenfalls bis zum 5. September 2021 mitzuteilen. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. .\r\n\r\nDie aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar:\r\n\r\nhttps://www.bundestag.de/datenschutz\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 10. August 2021 bitten Sie:\r\n\"bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Anlagen 1 bis 8 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes WF III 02/06 vom 17.03.2006 (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/412424/0771c710a18a7\r\n7bb41464711c32fe453/wf-iii-002-06-pdf-data.pdf)\"\r\n\r\nGemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine\r\nAusschlussgründe entsprechend der 8§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschafft werden können.\r\n\r\nDie Unterlagen zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Kalenderjahr 2006 sind bereits im Parlamentsarchiv archiviert. Ein Herausgabeanspruch auf Grundlage des IFG besteht daher nicht.\r\n\r\nAußerhalb des IFG und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weise ich darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um Dokumente handelt, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages erstellt wurden. Die Verfügungsbefugnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG obliegt daher nicht der Verwaltung des Deutschen Bundestages, sondern beispielsweise dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beziehungsweise (bzw.) den jeweiligen Stiftungen. Dementsprechend könnte Ihr Antrag bei der benannten verfügungsberechtigten Behörde gestellt, bzw. Ihre Bitten an die jeweiligen Stiftungen gerichtet werden.\r\n\r\nSollten Sie über diese allgemeine Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies gegebenenfalls bis zum 5. September 2021 mitzuteilen. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. .\r\n\r\nDie aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar:\r\n\r\nhttps://www.bundestag.de/datenschutz\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Deutscher Bundestag",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}