GET /api/v1/message/625731/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/625731/",
    "id": 625731,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/motocross-strecke-auf-dem-hoxberg/#nachricht-625731",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/226249/",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6028/",
    "status": null,
    "timestamp": "2021-09-03T23:59:34.998701+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: WG: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]",
    "content": "Sehr << Anrede >>\n\nich danke Ihnen herzlich für die schnelle und unkomplizierte Antwort auf meine Anfrage.\n\nAllerdings hat mich der Gebührenbescheid aus mehreren Gründen überrascht:\n\n- Ich bin bei meiner Antragstellung davon ausgegangen, einen Scan eines Dokuments von wenigen Seiten Umfang zu erhalten. Bei der von Ihnen übersandten Datei handelt es sich auch genau um solch ein Dokument. Insofern bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, die nach SUIG § 11 (1) Satz 2 kostenfrei zu bescheiden ist.\n- Zwar ist der Umfang einer \"einfachen schriftlichen Auskunft\" im Gesetz nicht definiert. In einer anderen Anfrage gibt Ihre Behörde an, einfache schriftliche Auskünfte würden „höchstens eine beschriebene Seite beinhalten“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmen-gegen-pfc-kontamination-5/#nachricht-613739) Diese Auffassung steht allerdings der einvernehmlichen Literaturmeinung völlig entgegen: Demnach ist das Merkmal „einfach“ nach dem Verwaltungsaufwand und nicht nach dem Umfang der Auskunft zu bestimmen (Schoch, IFG, 2. Auflage, S. 808; Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Auflage, S. 246). Das BMBF gibt an: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt“ oder „bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht“ (https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/) \n- Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes führt in ihrem 7. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit aus: „Der Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des SIFG erfolgt in aller Regel kostenneutral. [...] Allerdings kann der mit dem Informationsbegehren zusammenhängende Verwaltungsaufwand derart hoch sein, dass die Festsetzung von Gebühren ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint.“ (Auch wenn hier das SIFG gemeint ist, kann die Aussage sicherlich auf das SUIG übertragen werden). Das Einscannen eines Dokumentes von wenigen Seiten Umfang wird nicht einen derart hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.\n- Meiner Bitte, mich vorher über anfallende Kosten zu informieren, sind Sie nicht nachgekommen. Dazu sind Sie nach Gesetz nicht verpflichtet. Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät Antragsteller:innen trotzdem dazu, „vor der Auskunft nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen“ (https://www.datenschutz.saarland.de/informationsfreiheit/allgemeines#c1669) und sich die voraussichtlichen Kosten vorher berechnen zu lassen (https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/informationsfreiheit/IFG_Flyer_web.pdf) Auch wenn sich Ihre Behörde hier entlang des Gesetzes verhalten mag, wäre es doch im Sinne des SIFG/SUIG, den Antragsteller:innen die Kosten transparent zu machen.\n- Für eine andere Anfrage hat Ihre Behörde ebenfalls 20,45 Euro berechnet (https://fragdenstaat.de/anfrage/emissionen-von-metallschmelzenden-betrieben-in-dillingen-saar/#nachricht-524960) Diese Anfrage bestand aus zehn einzelnen Fragen, die von Ihrer Behörde detailliert einzeln beantwortet wurden. Im Vergleich kann nicht nachvollzogen werden, dass der Verwaltungsaufwand für das Einscannen weniger Seiten genauso hoch sein soll wie für die Beantwortung von zehn Fragen.\n\nIch möchte Sie bitten, meine Anfrage als einfache schriftliche Auskunft zu bewerten, für die keine Gebühren anfallen. Außerdem wende ich mich zur Vermittlung an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Daher möchte ich Sie weiter bitten, die Frist für die Zahlung der Gebühren auszusetzen, bis die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Einschätzung abgegeben hat.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 226249\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/226249/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: WG: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Anrede >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\nich danke Ihnen herzlich für die schnelle und unkomplizierte Antwort auf meine Anfrage.\n\nAllerdings hat mich der Gebührenbescheid aus mehreren Gründen überrascht:\n\n- Ich bin bei meiner Antragstellung davon ausgegangen, einen Scan eines Dokuments von wenigen Seiten Umfang zu erhalten. Bei der von Ihnen übersandten Datei handelt es sich auch genau um solch ein Dokument. Insofern bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, die nach SUIG § 11 (1) Satz 2 kostenfrei zu bescheiden ist.\n- Zwar ist der Umfang einer \"einfachen schriftlichen Auskunft\" im Gesetz nicht definiert. In einer anderen Anfrage gibt Ihre Behörde an, einfache schriftliche Auskünfte würden „höchstens eine beschriebene Seite beinhalten“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmen-gegen-pfc-kontamination-5/#nachricht-613739) Diese Auffassung steht allerdings der einvernehmlichen Literaturmeinung völlig entgegen: Demnach ist das Merkmal „einfach“ nach dem Verwaltungsaufwand und nicht nach dem Umfang der Auskunft zu bestimmen (Schoch, IFG, 2. Auflage, S. 808; Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Auflage, S. 246). Das BMBF gibt an: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt“ oder „bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht“ (https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/) \n- Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes führt in ihrem 7. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit aus: „Der Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des SIFG erfolgt in aller Regel kostenneutral. [...] Allerdings kann der mit dem Informationsbegehren zusammenhängende Verwaltungsaufwand derart hoch sein, dass die Festsetzung von Gebühren ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint.“ (Auch wenn hier das SIFG gemeint ist, kann die Aussage sicherlich auf das SUIG übertragen werden). Das Einscannen eines Dokumentes von wenigen Seiten Umfang wird nicht einen derart hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.\n- Meiner Bitte, mich vorher über anfallende Kosten zu informieren, sind Sie nicht nachgekommen. Dazu sind Sie nach Gesetz nicht verpflichtet. Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät Antragsteller:innen trotzdem dazu, „vor der Auskunft nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen“ (https://www.datenschutz.saarland.de/informationsfreiheit/allgemeines#c1669) und sich die voraussichtlichen Kosten vorher berechnen zu lassen (https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/informationsfreiheit/IFG_Flyer_web.pdf) Auch wenn sich Ihre Behörde hier entlang des Gesetzes verhalten mag, wäre es doch im Sinne des SIFG/SUIG, den Antragsteller:innen die Kosten transparent zu machen.\n- Für eine andere Anfrage hat Ihre Behörde ebenfalls 20,45 Euro berechnet (https://fragdenstaat.de/anfrage/emissionen-von-metallschmelzenden-betrieben-in-dillingen-saar/#nachricht-524960) Diese Anfrage bestand aus zehn einzelnen Fragen, die von Ihrer Behörde detailliert einzeln beantwortet wurden. Im Vergleich kann nicht nachvollzogen werden, dass der Verwaltungsaufwand für das Einscannen weniger Seiten genauso hoch sein soll wie für die Beantwortung von zehn Fragen.\n\nIch möchte Sie bitten, meine Anfrage als einfache schriftliche Auskunft zu bewerten, für die keine Gebühren anfallen. Außerdem wende ich mich zur Vermittlung an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Daher möchte ich Sie weiter bitten, die Frist für die Zahlung der Gebühren auszusetzen, bis die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Einschätzung abgegeben hat.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n\nAnfragenr: 226249\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
        ],
        [
            true,
            "https://fragdenstaat.de/a/226249/"
        ],
        [
            false,
            "\n\nPostanschrift\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}