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"subject": "Ihr (über den Web-Service \"fragdenstaat\" gestellter UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteingang per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nnach den Ergebnissen der ergänzenden Abstimmung des Referatsbereichs Anlagenüberwachung mit dem Landkreis Saalekreis und meiner danach erfolgten ergänzenden Abstimmung mit dem Referatsbereich Anlagenüberwachung beantworte ich Ihre im Betreff genannten UIG-Anfrage wie folgt:\n\n\n1. Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\nDie Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren.\n\n\n2. Ist das Gebäude so gebaut, dass mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\nDie in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht.\n\n3. Welches Szenario, d. h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\nDie in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, für die kein Brandschutzkonzept zugrunde gelegt werden kann. Für die Errichtung neuer Stallanlagen liegen dem Ordnungsamt des Saalekreises, SG Brandschutz, derzeit keine Unterlagen vor.\nAllen fachrechtlichen Dokumenten, auch ein Brandschutzkonzept, ist die genehmigte Tierplatzkapazität zugrunde zu legen.\n\n4. Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\nDie Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht.\n\n5. Da sich schon mehrmals gezeigt hat, dass von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt?\nDie letzte Brandsicherheitsschau wurde am 20.02.2019 durchgeführt. Entsprechend Brandsicherheitsschauverordnung des Landes Sachsen-Anhalt darf der zeitliche Abstand zwischen zwei Brandsicherheitsschauen fünf Jahre nicht überschreiten, die nächste Brandsicherheitsschau ist spätestens im Jahr 2024 durchzuführen.\n\n6. Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?\nIn den bestehenden Ställen sind größtenteils Betonspaltenböden verbaut.\n\n7. Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?\nNein, die anfallende Gülle wird kontinuierlich im Fließkanalsystem einer Biogasanlage zugeführt.\n\n8. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?\nBisher ja. Zukünftig sollen die Ställe untereinander durch Schieber entkoppelt werden können.\n\n9. Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?\nDiese Information liegt nicht vor.\n\n10. Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?\n Nein, eine Unterflurabsaugung ist in der Anlage nicht vorhanden.\n\nVor dem Hintergrund der digitalen und noch kürzeren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich für die Bearbeitung Ihres UIG-Antrags insgesamt keine Kosten erheben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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