GET /api/v1/message/632377/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/632377/",
    "id": 632377,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-kuhler-krug-karlsruhe-1/#nachricht-632377",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/229760/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15440/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2021-09-27T10:27:44+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Antwort: Kontrollbericht zu Kühler Krug, Karlsruhe [#229760]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.09.2021. Eine Nachricht geht Ihnen in \nden nächsten Tagen auf dem Postweg zu.\n\n============================================\nStadt Karlsruhe\nOrdnungs- und Bürgeramt\n\nLebensmittelüberwachung und Veterinärwesen\nAlter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe\nTel. 0721 133 - 7101\nFax 0721 133 - 7109\nwww.karlsruhe.de/ordnungsamt\n\nBitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger \nTerminvereinbarung möglich ist.\n\n\nVon: Antragsteller/in\nAn:     <<E-Mail-Adresse>>\nDatum:  26.09.2021 05:37\nBetreff:        Kontrollbericht zu Kühler Krug, Karlsruhe [#229760]\n\n\nAntrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen \nBetriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\nKühler Krug\nWilhelm-Baur-Straße 3\n76135 Karlsruhe\n\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die \nHerausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur \nVerbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation \n(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten \nInformationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \n\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. \nSollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, \nbitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich \nbitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal \n(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu \nschwärzen. \n\nUnter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den \nAnforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder \nanderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren \nsolchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des \nentsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie \nIhre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig? \noder ?schwerwiegend?). \n\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile \nhöchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem \nGrundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den \nInformationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel \ndes Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe \nVerbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der \nVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in \ngleich sieben Entscheidungen zu ?Topf Secret? klargestellt, dass \nVerbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der \nlebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine \nmögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht \nentgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen \nZwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\n\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine \ngebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens \ngebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und \ndabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte \nich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach \nAblauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in \nelektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie \nmeine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie \ndaraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte \nim Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene \nDritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre \nich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um \nWeiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke \nIhnen für Ihre Mühe! \n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Antwort: Kontrollbericht zu Kühler Krug, Karlsruhe [#229760]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.09.2021. Eine Nachricht geht Ihnen in \nden nächsten Tagen auf dem Postweg zu.\n\n============================================\nStadt Karlsruhe\nOrdnungs- und Bürgeramt\n\nLebensmittelüberwachung und Veterinärwesen\nAlter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe\nTel. 0721 133 - 7101\nFax 0721 133 - 7109\nwww.karlsruhe.de/ordnungsamt\n\nBitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger \nTerminvereinbarung möglich ist.\n\n\nVon: "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\nAn:     "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\nDatum:  26.09.2021 05:37\nBetreff:        Kontrollbericht zu Kühler Krug, Karlsruhe [#229760]\n\n\nAntrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen \nBetriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\nKühler Krug\nWilhelm-Baur-Straße 3\n76135 Karlsruhe\n\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die \nHerausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur \nVerbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation \n(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten \nInformationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \n\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. \nSollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, \nbitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich \nbitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal \n(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu \nschwärzen. \n\nUnter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den \nAnforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder \nanderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren \nsolchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des \nentsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie \nIhre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig? \noder ?schwerwiegend?). \n\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile \nhöchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem \nGrundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den \nInformationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel \ndes Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe \nVerbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der \nVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in \ngleich sieben Entscheidungen zu ?Topf Secret? klargestellt, dass \nVerbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der \nlebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine \nmögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht \nentgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen \nZwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\n\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine \ngebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens \ngebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und \ndabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte \nich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach \nAblauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in \nelektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie \nmeine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie \ndaraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte \nim Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene \nDritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre \nich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um \nWeiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke \nIhnen für Ihre Mühe! \n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}