GET /api/v1/message/633971/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "AW: PAK-Hinweise - Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) [#228552]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Stein,\r\n\r\ndie bauaufsichtlichen Anforderungen sind zum Zeitpunkt der Verwendung, d.h. des Einbaues in die bauliche Anlage, einzuhalten. Die aktuellen Regelungen des Anhangs 8 der Bayerischen Technischen Baubestimmungen sind daher nur für Bauprodukte zu beachten, die nach dem 31.03.2021 in baulichen Anlagen verwendet wurden. Für Produkte, die vor der Einführung der Regelungen verwendet wurden, sind sie nicht einschlägig.\r\n\r\nDie \"Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise)\" haben eine andere Zielrichtung. Sie sind eine Hilfestellung für Gebäudeeigentümer und  -nutzer sowie Baufachleute, wie das Auftreten von PAK bei Parkettböden mit (zum Verwendungszeitpunkt zulässigen) Teerklebstoffen in Gebäuden gesundheitlich zu bewerten ist und welche Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durchgeführt werden können. Sie sind daher nicht obsolet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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