GET /api/v1/message/6357/
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    "subject": "Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern\r\n legalisierte Schwarzarbeit",
    "content": "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,\ndas Zollkriminalamt ist nicht für die Bekämpfung der illegalen\nBeschäftigung (Schwarzarbeit) zuständig. Die sog. \"Finanzkontrolle\nSchwarzarbeit (FKS)\" wird von den Hauptzollämtern der\nBundesfinanzdirektionen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie\nunter www.zoll.de  (Fachthemen, Arbeit) im Internet. Dort finden Sie\nauch die örtlich zuständigen Dienststellen und deren Erreichbarkeiten.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\nTrepp\n\n\nReferat V 3\n- Personalangelegenheiten der Beamtinnen, Beamten und\nTarifbeschäftigten des ZKA -\n\n\n\n24.12.2012 9:44 >>>\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nPrüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass\nJobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit\ndie Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.\n\nIn drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R,   B 14 AS 98/10 R,   B 14 AS\n101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten\nverurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen\neröffnet.    \n\nIch beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher\nErmittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger\nArbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.\n2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch\nSteuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit\nKlage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur\nRegelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3\nUmweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §\n2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung\nder gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit\nInformationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit \nnach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte\nich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten\nanzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2\nVIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens\nnach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an\ndie zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte\nmir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte\nnachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\nAnonymer Nutzer\n\nPostanschrift\nAnonymer Nutzer\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>",
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