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"subject": "GGG Forderung, Haus/Frauen... Arztpraxen/Kliniken [#230931]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\naufgrund von gesundheitlichen und weiteren Gründen kann und möchte ich mir die freiwilligen Covid-19 Impfungen nicht spritzen lassen, wodurch auch ich nun mit immer verschärfteren Maßnahmen konfrontiert werde. Ich betreue meine 83 jährige (freiwillig geimpfte) Mutter, daheim, sowie bei allen notwendigen Arztbesuchen usw, selbst muss ich aufgrund meiner Erkrankungen (mindestens) 1 wöchentlich zum Arzt.\r\nNun erlebte ich, dass 3 der Praxen/Kliniken, die entweder ich, oder meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen aufsuchen müssen, von nun an von ihren Patienten die 3G Regelungen fordern (auch mein Hausarzt) . \r\nFür mich als Ungeimpfte bedeutet dies neben einem allgemein erheblichen zeitlichen Aufwand (entsprechende Teststelle auf/suchen, testen lassen, warten bis das Ergebnis da ist), auch eine extrem hohe finanzielle Belastung! So wurde mir mitgeteilt, daß die ab heute kostenpflichtigen Test, nun pro Test 15 € kosten würden, an andrer Stelle wurde von 30€/pro Test ausgegangen! \r\nWenn man nun eine Woche bedenkt, in der ich, oder mit meiner Mutter, täglich ein Arztbesuch nötig ist, oder einen Monat mit dem entsprechenden häufigeren Terminen(was tatsächlich nicht selten vorkommt), so ist dies in meiner finanziellen Situation nicht zu leisten!\r\nWas bedeutet dies nun zukünftig für mich und meine Mutter, muss ich/müssen wir nun aufgrund des \"staatlichen Gesundheitsschutzes\" auf *dringend notwendige Arztbesuche* für mich, oder für meine Mutter \"verzichten\", weil ich mir mir all diese Tests nicht leisten kann?\r\nEs geht hierbei ja nicht um einen Kino. -, Restaurant.-Besuch,sondern um dringend notwendige Artzbesuche! \r\nUnd bitte antworten Sie mir nicht, ich könne mir attestieren lassen, daß ich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann und dann die Test kostenfrei erhalten. Darauf vertraue ich nicht mehr, \r\ndenn das machten entsprechende Ärzte doch schon bei begründeten Hilfeanfragen als (auch) Lungenkranke, bei den Maskenbefreiungsattests nicht (worunter ich zudem extrem leide)! Ich gehe daher davon aus, aufgrund von Druck und Verängstigung vieler, daß dies erstrecht nicht mit Blick auf die Covid-19 Impfungen nicht möglich sein wird!\r\n\r\nWar bzw ist es überhaupt angedacht, daß Ärzte/Praxen/Kliniken sich an den GGG Regelungen beteiligen? Die neben Lebensmittelgeschäften/Märkte, mit Blick auf die GGG Regelungen ja nie mit erwähnt wurden! Ich ging daher davon aus, dass all die wirklich für jeden notwendigen Örtlichkeiten, wie eben besonders auch Arztpraxen/Kliniken, Lebensmittelläden, Apotheken, Getränkeläden usw. davon ausgenommen sind, was Sie bitte dringen ausdrücklich nachholen sollten zu erlassen!\r\n\r\nBitte bedenken Sie die von Ihnen erdachten Regelungen, bevor Sie diese zur Umsetzung verfügen, erstmal auch um, wie diese dann in der Praxis, von den davon Betroffenen umgesetzt werden können, bzw wie diese wirken, was diese bewirken ! Sicher sollen die Maßnahmen nicht erhebliche Schäden verursachen, was sie somit veranlassten, wie von mir geschildert. Ebenso auch die nicht Lohnfortzahlung im Quarantänefall von Ungeimpften!\r\nOder auch die GGG Regeln für Studenten in Universitäten usw. \r\n\r\nDiese Verordnungen sind nicht tragbar, bitte nehmen Sie diese als solches wieder zurück und lassen die Bevölkerung wieder zur Normalität zurück finden, zumal die Forderung der angestrebten 80%Impfrate,wie zuletzt in den Medien beschrieben, erreicht wurden!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nIris Nadir\n\n\n\nAnfragenr: 230931\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/230931/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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