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"subject": "Demografischer Faktor [#230978]",
"content": "Unser Az. 3070-333-007-25/2021\n(Bitte stets angeben)\n\n\nSehr geehrter Herr Klaus,\n\nIhr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des\nInformationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 11.10.2021 wurde zur\nErledigung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung\nBund zugeleitet.\n\nWir bestätigen Ihnen zunächst wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und\nsind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir\nSie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren\nund Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und\nAnlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet.\nDieses ist zu Ihrer Information beigefügt.\n\n(See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf)\n\nSofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl.\nZiff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine\nMindestgebühr von 15,- Euro angesetzt.\n\nSobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem\nUmfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden\nwir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren entstehen könnten. Sollte\nsich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht\nunbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und\nIhnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu\npräzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren\nRahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die\nMöglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung\nder Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV).\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Deutsche Rentenversicherung Bund",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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