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"content": "Sehr [geschwärzt],\r\n\r\nhiermit bestätigt Ihnen die Beschlusskammer den Empfang Ihres Antrags auf Informationszugang vom 20.10.2021.\r\n\r\nDie Beschlusskammer weist jedoch darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG der Antrag begründet werden muss, wenn Rechte Dritter betroffen sind. Dies ist vorliegend der Fall, da der von Ihnen begehrte Informationszugang, namentlich der Zugang zu den Zertifizierungsunterlagen zum Pipelineprojekt Nord Stream 2, die Rechte der Nord Stream 2 AG betrifft, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 6 IFG. Ohne Begründung kann Ihr Antrag somit nicht bearbeitet werden.\r\n\r\nZudem weist die Beschlusskammer darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG der Informationszugang zwar innerhalb eines Monats erfolgen soll. Jedoch bleibt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG § 8 IFG unberührt was bedeutet, dass die Bearbeitung durch die notwendige Drittbeteiligung länger dauern kann. Denn gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben.\r\n\r\nDarüber hinaus wird der von Ihnen beantragte Informationszugang nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden können, insbesondere aufgrund der notwendigen Drittbeteiligung. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV \"bis zu 500 Euro\". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. \r\n\r\nSollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie dies der Beschlusskammer bitte mit und begründen Sie bitte Ihren Antrag ausführlich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen, \r\n \r\nIm Auftrag\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\nBeschlusskammer 7 \"Regulierung Gasnetze\"\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] <[geschwärzt]> \r\n\r\n[geschwärzt] <[geschwärzt]> \r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> \r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]!\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] \r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt]",
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