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"subject": "Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Trier [#231903]",
"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nFragen an die Rettungsdienstbehörde in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg\r\n\r\nIn Folge der Überflutungen im Juli 2021 kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.\r\nIn den rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den \"Fallback-Betrieb\".\r\n\r\nHierbei kann die jeweilige Funkzelle zwar noch Verbindungen zwischen den dort aktuell angemeldeten Funkgeräten vermitteln.\r\nDie Kommunikation mit anderen Basisstationen – etwa in anderen Teilen eines Landkreises – aber ist nicht mehr möglich.\r\nUnd auch weitere Hilfskräfte, die zur Unterstützung entsandt werden, können sich im betroffenen Gebiet nicht mehr übers Netz mit den dort schon tätigen Helfern verbinden.\r\nSiehe dazu auch:\r\nhttps://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/\r\n\r\n\r\nIm Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt jede Basisstation über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die einen Stromausfall für einige wenige Stunden überbrücken kann. \r\nIn der Praxis sind das an vielen Stellen USVs in Form von wiederaufladbaren Batterien, die das System bis zu vier oder sechs Stunden mit Strom versorgen können. \r\nJedes Bundesland legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen bei langanhaltenden Stromausfällen sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit. \r\nKonkret in Rheinland-Pfalz wird auf sogenannte mobile Netzersatzanlagen (mNEA) zurückgegriffen, von denen 14 beschafft und dezentral den lokalen Feuerwehren übergeben wurden, um sie bei Bedarf zum Standort einer betroffenen Basisstation zu bringen.\r\n\r\nLediglich die zentralen Digitalfunk-Vermittlungsstellen verfügen über eine lokale Netzersatzanlage, die Ausfälle bis zu 72 Stunden überbrücken kann.\r\n\r\n\r\nRheinland-Pfalz baut nun unter Projektleitung des Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein einheitliches, neues und autarkes digitales Alarmierungsnetz auf.\r\nDessen Wirkbetrieb ist für den Bereich der Leitstelle Trier im März 2022 geplant.\r\nFür den Bereich der Leitstelle Koblenz ist der Wirkbetrieb im September 2022 geplant.\r\n\r\nBis dahin erfolgt in den Bereichen der Leitstellen Trier und Koblenz die Alarmierung des Rettungsdienstes weiterhin über das bestehende alte analoge 4 m BOS-Funknetz.\r\n\r\n\r\nMeine Fragen bezogen auf das aktuell genutzte analoge Alarmierungsnetz für den Rettungsdienst:\r\n\r\n1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten ?\r\n\r\n2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ?\r\n Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA) ?\r\n\r\n3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können ?\r\n\r\n4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant ?\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 231903\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/231903/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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