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    "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Stadtverwaltung hat auf Veranlassung des Oberbürgermeisters ein Gutachten bei der Firma Accenture in Auftrag gegeben um die Reformbestrebungen der vergangenen Jahre zu evaluieren. Das Gutachten wurde am 15.03.2017 im Stadtratsplenum behandelt. Ergebnis war die Gründung eines eigenen IT-Referates und die Ausschreibung der Referentenstelle durch den Stadtrat am 15.03.2017.\r\n\r\nIch bitte um Zusendung einer Kostenaufstellung für das Gutachten des externen Dienstleisters Accenture sowie um Mitteilung, welche Beratungsunternehmen noch an diesem Gutachten beteiligt waren.\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nWalter Weyprecht\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nWalter Weyprecht\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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