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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nhiermit komme ich auf Ihren IFG-Antrag vom 18.10.2021 zurück. Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass eine direkte Risikobewertung mit der Zielstellung einer Legalisierung und/oder Entkriminalisierung von Cannabis im BMG bisher nicht vorgenommen worden ist. Aus diesem Grunde waren Ihre weiteren Fragen Nr. 2-5 nicht weiter relevant. Allerdings ist dem BMG bekannt, dass es zahlreiche öffentlich zugängliche Studien gibt, welche Aussagen zu der Verbreitung und den gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums enthalten. \n\nLediglich ergänzend möchte ich Ihnen zu diesem Themenkomplex mitteilen, dass das BMG aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages die Studie \"Cannabis: Potenzial und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme.\" gefördert hat, welche für Sie von Interesse sein könnte. Die Studie kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Hoch_et_al_Cannabis_Potential_u_Risiko_SS.pdf <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Hoch_et_al_Cannabis_Potential_u_Risiko_SS.pdf> . Zudem habe ich Ihnen als Anlage die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. \"Die Legalisierung von Cannabis\", BT-Drs. 19/23736, beigefügt.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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