GET /api/v1/message/644715/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/644715/?format=api",
    "id": 644715,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/ausstattung-und-nutzung-von-distanz-elektro-impuls-gerate-deigs-im-saarland/#nachricht-644715",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/231080/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6175/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2021-11-17T13:58:51+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) im Saarland [#231080]",
    "content": "Landespolizeipräsidium\nDirektion LPP 3 Personal / Recht\nLPP 322 Rechtsangelegenheiten\nAz.: 322-99.20-260/2021\n\n\nSehr Antragsteller/in\n\nbezugnehmend auf Ihren Antrag vom 13. Oktober 2021 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir unter Berücksichtigung Ihrer ergänzenden Angaben in Ihrer E-Mail vom 7. November 2021 die nachfolgende Auskunft gebührenfrei erteilen können:\n\n\n1.    Wann und für welche Dienststellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt?\nAntwort zu 1.:\nAm 27.09.2006 erfolgte die erstmalige Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes vom Typ \"Taser X26e\" beim damaligen LKA 34 - Spezialeinsatzkommando.\n\n\n2.    Welche Einheiten/Dienststellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?\n\n3.    Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wie viele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?\nAntwort zu 2. und 3.:\nIm Zeitraum von April 2020 bis November 2021 wurden alle Polizeiinspektionen des Saarlandes sowie die FHSV des Saarlandes mit insgesamt 87 Geräten des Typs Axon Taser T7 ausgestattet. Der Gesamtbestand soll nach vollständiger Ausbildung auf 100 Geräte ausgeweitet werden.\n\n\n4.    Wie viele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.\n\nAntwort zu 4.:\n\n\n2015\n\n2016\n\n2017\n\n2018\n\n2019\n\n2020\n\nSpezialeinheiten\n\n0\n\n0\n\n0\n\n2\n\n2\n\n1\n\nWach- und Streifendienst\n\n\n6\n\n6\n(davon 1x gg. Tiere)\n\n\n5.    Wie viele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes\n\nAntwort zu 5.:\n\nKeine.\n\n\n6.    Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?\n\nAntwort zu 6.:\n\nEs wurden keine einsatzbegleitenden Studien durchgeführt.\n\n\n7.    Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.\n\nAntwort zu 7.:\n\nEntfällt.\n\n\n8.    Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?\n\nAntwort zu 8.:\n\nDie Einführung von DEIG im Wach- und Streifendienst der Polizei des Saarlandes basiert auf einem Rahmenauftrag ausgehend vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Hierbei wurde folgendes Leitziel verfolgt: Sicherstellung operativ-taktischer Handlungssicherheit zur Festsetzung von Störern/Tätern aus sicherer Distanz bei größtmöglicher Sicherheit für die Einsatzkräfte und Minimierung von Verletzungsgefahren für das polizeiliche Gegenüber.\n\nGrundsätzlich ist für die beantragte Amtshandlung gemäß § 5 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) i. V. m. §§ 1, 7 Saarländisches Gebührengesetz (SaarlGebG) und Nr. 455 Ziffer 1.3 Allgemeines Gebührenverzeichnis (AllgGebVz) eine Verwaltungsgebühr zwischen 60 und 500 Euro zuzüglich der besonderen Auslagen gemäß § 2 Abs. 2 SaarlGebG zu erheben. Die Höhe der im Einzelnen festzusetzenden Gebühr richtet sich bei Rahmengebühren nach dem Verwaltungsaufwand und nach dem Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (§ 6 Abs. 3 S. 1 und 3, § 7 Abs. 1 SaarlGebG). In Ihrer E-Mail vom 7. November 2021 erklärten Sie, dass Ihr Antrag im Rahmen Ihrer Eigenschaft als Professor der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erfolgte. Der wissenschaftliche Diskurs und Fortschritt erfolgt auch im Interesse der Allgemeinheit und kann daher zu Ihren Gunsten in die Gebührenentscheidung eingestellt werden. Aus diesem Grund kann die vorstehende Auskunft gebührenfrei erfolgen.\n\nIch bitte jedoch um Verständnis, dass detailliertere Angaben und Erhebungen von Informationen zu früheren Einsatzfällen (Fragen 4 und 5) nur mit einem größeren Aufwand bewerkstelligt werden können und daher gebührenpflichtig ausfallen würden. Ihrem Wunsch in der E-Mail vom 7. November 2021 folgend, erfolgt daher hierzu keine Auskunft.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landespolizeipräsidium mit Sitz in Saarbrücken einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Sitz in Saarbrücken gewahrt, das den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat.\n\nHinweis\nWenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sehen, können Sie gemäß § 4 Abs. 1 SIFG die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, zugleich Landesbeauftragte für Datenschutz, anrufen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) im Saarland [#231080]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Landespolizeipräsidium\nDirektion LPP 3 Personal / Recht\nLPP 322 Rechtsangelegenheiten\nAz.: 322-99.20-260/2021\n\n\nSehr "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nbezugnehmend auf Ihren Antrag vom 13. Oktober 2021 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir unter Berücksichtigung Ihrer ergänzenden Angaben in Ihrer E-Mail vom 7. November 2021 die nachfolgende Auskunft gebührenfrei erteilen können:\n\n\n1.    Wann und für welche Dienststellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt?\nAntwort zu 1.:\nAm 27.09.2006 erfolgte die erstmalige Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes vom Typ \"Taser X26e\" beim damaligen LKA 34 - Spezialeinsatzkommando.\n\n\n2.    Welche Einheiten/Dienststellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?\n\n3.    Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wie viele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?\nAntwort zu 2. und 3.:\nIm Zeitraum von April 2020 bis November 2021 wurden alle Polizeiinspektionen des Saarlandes sowie die FHSV des Saarlandes mit insgesamt 87 Geräten des Typs Axon Taser T7 ausgestattet. Der Gesamtbestand soll nach vollständiger Ausbildung auf 100 Geräte ausgeweitet werden.\n\n\n4.    Wie viele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.\n\nAntwort zu 4.:\n\n\n2015\n\n2016\n\n2017\n\n2018\n\n2019\n\n2020\n\nSpezialeinheiten\n\n0\n\n0\n\n0\n\n2\n\n2\n\n1\n\nWach- und Streifendienst\n\n\n6\n\n6\n(davon 1x gg. Tiere)\n\n\n5.    Wie viele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes\n\nAntwort zu 5.:\n\nKeine.\n\n\n6.    Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?\n\nAntwort zu 6.:\n\nEs wurden keine einsatzbegleitenden Studien durchgeführt.\n\n\n7.    Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.\n\nAntwort zu 7.:\n\nEntfällt.\n\n\n8.    Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?\n\nAntwort zu 8.:\n\nDie Einführung von DEIG im Wach- und Streifendienst der Polizei des Saarlandes basiert auf einem Rahmenauftrag ausgehend vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Hierbei wurde folgendes Leitziel verfolgt: Sicherstellung operativ-taktischer Handlungssicherheit zur Festsetzung von Störern/Tätern aus sicherer Distanz bei größtmöglicher Sicherheit für die Einsatzkräfte und Minimierung von Verletzungsgefahren für das polizeiliche Gegenüber.\n\nGrundsätzlich ist für die beantragte Amtshandlung gemäß § 5 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) i. V. m. §§ 1, 7 Saarländisches Gebührengesetz (SaarlGebG) und Nr. 455 Ziffer 1.3 Allgemeines Gebührenverzeichnis (AllgGebVz) eine Verwaltungsgebühr zwischen 60 und 500 Euro zuzüglich der besonderen Auslagen gemäß § 2 Abs. 2 SaarlGebG zu erheben. Die Höhe der im Einzelnen festzusetzenden Gebühr richtet sich bei Rahmengebühren nach dem Verwaltungsaufwand und nach dem Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (§ 6 Abs. 3 S. 1 und 3, § 7 Abs. 1 SaarlGebG). In Ihrer E-Mail vom 7. November 2021 erklärten Sie, dass Ihr Antrag im Rahmen Ihrer Eigenschaft als Professor der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erfolgte. Der wissenschaftliche Diskurs und Fortschritt erfolgt auch im Interesse der Allgemeinheit und kann daher zu Ihren Gunsten in die Gebührenentscheidung eingestellt werden. Aus diesem Grund kann die vorstehende Auskunft gebührenfrei erfolgen.\n\nIch bitte jedoch um Verständnis, dass detailliertere Angaben und Erhebungen von Informationen zu früheren Einsatzfällen (Fragen 4 und 5) nur mit einem größeren Aufwand bewerkstelligt werden können und daher gebührenpflichtig ausfallen würden. Ihrem Wunsch in der E-Mail vom 7. November 2021 folgend, erfolgt daher hierzu keine Auskunft.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landespolizeipräsidium mit Sitz in Saarbrücken einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Sitz in Saarbrücken gewahrt, das den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat.\n\nHinweis\nWenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sehen, können Sie gemäß § 4 Abs. 1 SIFG die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, zugleich Landesbeauftragte für Datenschutz, anrufen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}