GET /api/v1/message/645627/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
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"subject": "AW: PAK-Hinweise - Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) [#228552]",
"content": "Sehr geehrte Frau Stein,\r\n\r\nihre Frage läuft auf die Fragestellung hinaus, ob die baurechtlich nicht verbindlichen PAK-Hinweise als allgemein anerkannte Regel der Technik zu werten sind und damit zivilrechtlich Verbindlichkeit erlangen. Diese Fragestellung kann verbindlich nur ein Gericht klären.\r\n\r\nDie von Ihnen zitierten Antworten des UBA und der ARGEBAU stehen unseres Erachtens nicht im Widerspruch zu den PAK-Hinweisen. Für uns deutet daher einiges darauf hin, dass es sich bei den PAK-Hinweisen um eine allgemein anerkannte Regel der Technik handeln könnte.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: PAK-Hinweise - Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) [#228552]"
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"sender": "Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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