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"subject": "Besetzung Ditib NRW [#233876]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Information, aus welchen drei Mitgliedern sich die Kommission für Religionsunterricht an staatlichen Schulen der Ditib NRW namentlich zusammensetzt.\r\n\r\nZum Hintergrund der Anfrage: Um an der Kommission zum Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligt zu werden, hat die Ditib NRW Satzungsänderungen durchgeführt, die von der Landesregierung vorausgesetzt wurden. \r\n\r\nIm Bericht zum Thema „Weiterentwicklung des Islamischen Religionsunterrichts nach § 132a SchuIG“ des Schulministeriums (Aktenzeichen 322 6.08.04.03-163282) heißt es dazu: \"Die für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen maßgebliche Satzungsänderung betrifft den Aufgabenbereich des Religiösen Beirats der DITIB. Dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der DIYANET und mit türkischen Staatsbeamten besetzt. Dieser Religiöse Beirat hat nach den Satzungsänderungen keine Kontrollfunktion über die Mitwirkung des Vertreters von DITIB-NRW in der Kommission für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung. Denn DITIB NRW hat stattdessen für den islamischen Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung eine Kommission in der Satzung verankert, der weder Amtsträger eines Staates noch Angestellte der DITIB angehören dürfen.\"\r\n\r\nIn der neuen Satzung der Ditib NRW heißt es unter Paragraf 21.6: \"(...) Insoweit beruft der Vorstand der Gemeinschaft eine Kommission, der keine Amtsträger eines Staates oder Angestellte der Ditib angehören dürfen.\"\r\n\r\nEs ist davon auszugehen, dass dem Schulministerium die angeforderte Information vorliegt. Die namentliche Besetzung dieser Kommission ist nicht nur im Interesse des Landes NRW, sondern darüber hinaus im öffentlichen Interesse, da nur durch eine Bekanntgabe der beteiligten Personen nachvollziehbar sichergestellt werden kann, dass die Ditib NRW tatsächlich die Auflagen erfüllt, die ihr für eine Beteiligung an der Kommission zum Islamunterricht auferlegt wurden.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 233876\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/233876/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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