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    "content": "per E-Mail\n\n\nRainer Kolb\nKonstanzer Straße 30\n<< Adresse entfernt >>\n\nIhr Antrag auf Information zum Prozess und Übernahme pädagogischer Konzepte aus der Laborschule Bielefeld vom 16.11.2021\n\nSehr geehrter Herr Kolb,\nherzlichen Dank für die Zusendung der Anfrage über das Portal FragDenStaat zum Prozess und Übernahme pädagogischer Konzepte aus der Laborschule Bielefeld in das Regelschulsystem Nordrhein-Westfalens in den letzten 20 Jahren (Anfrage-Nr. 233065).\nIch habe den mir vorliegenden Antrag durch mein Haus prüfen lassen und bin zum Ergebnis gekommen, dass ich einer Weitergabe der angeforderten Informationen zustimmen kann.\nGemäß dem Grundlagenerlass für die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Versuchsschule, Wissenschaftlicher Einrichtung, Gemeinsamer Leitung und Wissenschaftlichem Beirat gilt es \"[..] neue Möglichkeiten des Lernens und Zusammenlebens in der Schule zu entwickeln und zu erproben.\" [BASS 13-52 Nr. 21]. Die Laborschule stimmt sich gemeinsam mit der zugeordneten Wissenschaftlichen Einrichtung der Universität Bielefeld darüber hinaus mit der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) und dem Ministerium für Schule und Bildung ab.\nEntsprechend dem Auftrag der Laborschule wirkt diese auf vielfältige Weise auf die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen ein. Eine quantifizierbare Aufstellung schließt sich jedoch aus.\nGemäß des Schulgesetzes NRW § 3 obliegt es jeder Schule im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gestalten. Die Schulaufsichtsbehörden sind dabei verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu beraten und zu unterstützen. Jedoch sieht das Schulgesetz NRW nicht vor, dass Schulen angewiesen werden, bestimmte pädagogische Konzepte umzusetzen, sondern gibt bewusst nur einen Rahmen in Form von Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor. In diesem Rahmen legt jede Schule \"[..] die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt diese es regelmäßig fort.\" [SchulG § 3 (2)].\nUnter den nachfolgenden Links, die nur eine kleine Auswahl darstellen, finden Sie weiterführende Informationen zur Forschungs- und Entwicklungsarbeit inklusive Veröffentlichungen der Laborschule und der ihr zugeordneten Wissenschaftlichen Einrichtung.\nhttps://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/wels/forschung/#comp_000060cd4fa7_0000000478_3ee9\nhttps://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/wels/publikationen/\n\nMit freundlichen Grüßen",
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