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"subject": "Zusammenspiel zwischen dem BOS-TETRA-Digitalfunk-System und dem zukünftigen INTERREG-Inmarsat-Satelliten-System [#234401]",
"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnter\r\nhttps://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/nachrichten/2021/september/kommunikation-im-krisenfall/\r\nheißt es am 17.09.21:\r\n\r\n\"\r\nOrtsfeste Satelliten-Kommunikationsanlage\r\n\r\nMit der erfolgreichen europaweiten Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für die Installation und den Betrieb von ortsfesten Satelliten-Kommunikationsanlagen an 25 Standorten in der Oberrheinregion wurde nun ein wichtiger Meilenstein des Projektes erreicht. \r\n\r\nLandkreis Südwestpfalz nimmt am INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ teil.\r\n\r\nZur Krisenbewältigung ist eine effiziente Kommunikation zwischen den Gefahrenabwehrbehörden essentiell. Mit dem INTERREG-Projekt „Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall“ soll die Kommunikation der deutschen, französischen und schweizerischen Krisenstäbe bei einem flächendeckenden Stromausfall oder dem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege gewährleistet werden. Das Projekt wird im Wesentlichen durch die finanzielle Förderung der Europäischen Union (EU) mittels des Programms zur Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit, INTERREG V Oberrhein, ermöglicht.\r\n\r\n„Als zum Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz gehörender Landkreis konnte sich die Südwestpfalz am interregionalen Projekt beteiligen“, zeigt Landrätin Dr. Susanne Ganster die Möglichkeit auf, die der Kreis genutzt hat, um im Katastrophenfall die Kommunikation, insbesondere im Nachbarbereich zu Frankreich beidseits der Grenze zu verbessern. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Großschadenslage im Ahrtal haben gezeigt, dass die erdgebundene und auch mobile Infrastruktur schnell an ihre Grenzen stoßen, nennt Dr. Ganster ein gerade offensichtlich gewordenes Beispiel. Mit diesem zusätzlichen Kommunikationsmittel eröffnet sich auch der Landkreis neue und verbesserte Wege.\r\n\r\nDie Anlagen werden nach und nach in den Krisenstäben oder Leitstellen der beteiligten Projektpartner installiert, so im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Damit kann zukünftig die Satellitenkommunikation als ausfallsicheres Kommunikationsmittel genutzt werden, wodurch die Behörden im Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz noch besser vernetzt und auf Krisen vorbereitet sind. Die Satellitenterminals ermöglichen die Übertragung von Sprache und eine Datenkommunikation.\r\n\r\nBeteiligte des Projekts sind, neben dem federführenden Regierungspräsidium Karlsruhe, die Projektpartner aus Baden-Württemberg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Landratsamt Emmendingen, Landratsamt Lörrach, Landratsamt Karlsruhe, Landratsamt Rastatt, Landratsamt Ortenaukreis, Stadt Baden-Baden, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg), aus Rheinland-Pfalz (Kreisverwaltung Germersheim, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Stadt Landau in der Pfalz), aus Frankreich (Préfecture du Bas-Rhin, Préfecture du Haut-Rhin, Service d’incendie et de secours du Bas-Rhin und Service d’incendie et de secours du Haut-Rhin) und aus der Schweiz (Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt). Geplant wurde das Projekt vom Expertenausschuss Kommunikationstechnik der Arbeitsgruppe Katastrophenhilfe der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz.\r\n\r\nDurch das INTERREG-Programm werden nicht nur die Beschaffung und Installation der Satellitenkommunikationsanlagen, sondern auch der Unterhalt und Betrieb bis Ende des Jahres 2022 gefördert. Außerdem sind die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Kommunikationskonzeptes, die Schulung der Mitarbeiter und die Durchführung von länderübergreifenden Übungen unter Beteiligung aller Projektpartner geplant.\r\n[...]\r\n\"\r\n\r\n\r\nDie technischen Parameter des INTERREG-Satelliten-Kommunikations-Systems wie\r\n- verwendete Satelliten-Konstellation\r\n- unterstütze Dienst\r\n- Datenrate\r\nwerden z.B. erläutert unter:\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/230470\r\n\r\n\r\nMeine Fragen:\r\n\r\nZum Zitat oben:\r\n\"Die Anlagen werden nach und nach in den Krisenstäben oder Leitstellen der beteiligten Projektpartner installiert, so im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz. \r\n[...]\r\nBeteiligte des Projekts sind, neben dem federführenden Regierungspräsidium Karlsruhe, [...] aus Rheinland-Pfalz (Kreisverwaltung Germersheim, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Stadt Landau in der Pfalz), [...].\"\r\n\r\n\r\n1) In welcher Form werden die Krisenstäbe hier an das BOS-TETRA-Digitalfunk-System angeschlossen, um dem hohen Funkverkehrs-Aufkommen im Krisenfall gerecht zu werden ?\r\n Z.B. durch\r\n - dedizierte TETRA-Digitalfunk-Hochkapazitätszellen (HKZ)\r\n - dedizierte DMO-TMO-Gateway\r\n - dedizierte DMO-Repeater\r\n\r\n2) Ist eine Kopplung bzw. ein Gateway zwischen dem BOS-TETRA-Digitalfunk-System und dem INTERREG-Inmarsat-Satelliten-System am jeweiligen Standort vorgesehen ?\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 234401\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/234401/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Großschadenslage im Ahrtal haben gezeigt, dass die erdgebundene und auch mobile Infrastruktur schnell an ihre Grenzen stoßen, nennt Dr. Ganster ein gerade offensichtlich gewordenes Beispiel. Mit diesem zusätzlichen Kommunikationsmittel eröffnet sich auch der Landkreis neue und verbesserte Wege.\r\n\r\nDie Anlagen werden nach und nach in den Krisenstäben oder Leitstellen der beteiligten Projektpartner installiert, so im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Damit kann zukünftig die Satellitenkommunikation als ausfallsicheres Kommunikationsmittel genutzt werden, wodurch die Behörden im Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz noch besser vernetzt und auf Krisen vorbereitet sind. Die Satellitenterminals ermöglichen die Übertragung von Sprache und eine Datenkommunikation.\r\n\r\nBeteiligte des Projekts sind, neben dem federführenden Regierungspräsidium Karlsruhe, die Projektpartner aus Baden-Württemberg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Landratsamt Emmendingen, Landratsamt Lörrach, Landratsamt Karlsruhe, Landratsamt Rastatt, Landratsamt Ortenaukreis, Stadt Baden-Baden, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg), aus Rheinland-Pfalz (Kreisverwaltung Germersheim, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Stadt Landau in der Pfalz), aus Frankreich (Préfecture du Bas-Rhin, Préfecture du Haut-Rhin, Service d’incendie et de secours du Bas-Rhin und Service d’incendie et de secours du Haut-Rhin) und aus der Schweiz (Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt). 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Außerdem sind die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Kommunikationskonzeptes, die Schulung der Mitarbeiter und die Durchführung von länderübergreifenden Übungen unter Beteiligung aller Projektpartner geplant.\r\n[...]\r\n\"\r\n\r\n\r\nDie technischen Parameter des INTERREG-Satelliten-Kommunikations-Systems wie\r\n- verwendete Satelliten-Konstellation\r\n- unterstütze Dienst\r\n- Datenrate\r\nwerden z.B. erläutert unter:\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/230470\r\n\r\n\r\nMeine Fragen:\r\n\r\nZum Zitat oben:\r\n\"Die Anlagen werden nach und nach in den Krisenstäben oder Leitstellen der beteiligten Projektpartner installiert, so im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz. \r\n[...]\r\nBeteiligte des Projekts sind, neben dem federführenden Regierungspräsidium Karlsruhe, [...] aus Rheinland-Pfalz (Kreisverwaltung Germersheim, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Stadt Landau in der Pfalz), [...].\"\r\n\r\n\r\n1) In welcher Form werden die Krisenstäbe hier an das BOS-TETRA-Digitalfunk-System angeschlossen, um dem hohen Funkverkehrs-Aufkommen im Krisenfall gerecht zu werden ?\r\n Z.B. durch\r\n - dedizierte TETRA-Digitalfunk-Hochkapazitätszellen (HKZ)\r\n - dedizierte DMO-TMO-Gateway\r\n - dedizierte DMO-Repeater\r\n\r\n2) Ist eine Kopplung bzw. ein Gateway zwischen dem BOS-TETRA-Digitalfunk-System und dem INTERREG-Inmarsat-Satelliten-System am jeweiligen Standort vorgesehen ?\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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