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"content": "Guten Tag Frau Antragsteller/in,\r\n\r\nvielen Dank für Ihr Interesse an der Hamburger Verwaltung. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen.\r\n \r\nDie Verwaltungsleistungen der EfA-Umsetzungsprojekte in der Verantwortung der Freien und Hansestadt Hamburg sind auf der OZG-Informationsplattform einsehbar. Einen Einstieg bieten der Menüpunkt „Umsetzungsprojekte“ und die Nutzung des Dropdown-Menüs beim Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“. Im Anschluss können dort die Umsetzungsprojekte ausgewählt und die zugeordneten OZG-Leistungen eingesehen werden, um weitere Details abzurufen.\r\n\r\nBitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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