GET /api/v1/message/648724/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) AZ: 13 IFG- 02814- In 2021/NA 371",
    "content": "mit diversen E-Mails seit April 2021 übermitteln Sie unter dem Betreff „Rede von Bundeskanzlerin Merkel vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am 20. April 2021 [#218876]\" unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verschiedene Meinungsäußerungen, ohne jedoch konkrete amtliche Informationen zu erfragen.\r\nS 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, sofern keine nach SS 3 ff. IFG gesetzlich geregelten oder ungeschriebene, aber in der Rechtsprechung aner kannte Ausschlussgründe entgegenstehen Dieser Anspruch ist auf die \r\nInformationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, vorhanden sind.  \r\nIhr Antrag auf Zugang ist zu unbestimmt. Der Antrag zielt nicht hinreichend auf die Beantwortung konkreter Fragen zu einem bestimmten Tatsachenkomplex bzw.\r\ndem Zugang zu konkreten amtlichen Informationen, vielmehr handelt es sich um Meinungsäußerungen und Schilderungen von Einzelschicksalen mit dem Ziel einer politischen Diskussion. Eine solche ist nach IFG jedoch nicht geschuldet.",
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            "Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) AZ: 13 IFG- 02814- In 2021/NA 371"
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    "sender": "Bundeskanzleramt",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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