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"subject": "Übermittlung von Daten anlässlich der Beurkundung von Geburten [#234534]",
"content": "Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGuten Tag,\r\ndie Polizei Bremen antwortete mir auf meine Frage nach einer Vereinbarung zwischen Standesämtern und Polizei, dass die Datenweitergabe der Standesämter an die Polizei in diesem Kontext nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung, sondern auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG geschehe: \r\n\"Die Informationen, welche die Polizei Bremen vom Standesamt bei auffälligen Fallkonstellationen erhält, erhält sie auf Grundlage des § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG. Das Standesamt kommt insofern einer gesetzlichen Meldeverpflichtung nach und handelt nicht aufgrund einer Vereinbarung mit der Polizei Bremen.\" (https://fragdenstaat.de/a/224558)\r\n\r\nIch bitte Sie um Zusendung folgender Informationen:\r\n- Alle Informationen zur Definition von \"auffälligen Fallkonstellationen\" im von der Polizei Bremen beschriebenen Sinn\r\n- In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2018-2021 Daten auf der Grundlage von § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von den bremischen Standesämtern an Polizeistellen oder Ausländerbehörden übermittelt?\r\n- In wie vielen Fällen kamen dabei Maßnahmen nach § 71 Abs. 5 AufenthG in Betracht? Wer hat dies festgestellt? \r\n- In wie vielen Fällen wurden aus anderen Gründen Daten von den Standesämtern an Ausländerbehörden oder an Polizeistellen übermittelt, und welche\r\nanderen Gründe bzw. Rechtsgrundlagen waren das?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nHolger Dieckmann\n\n\n\nAnfragenr: 234534\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/234534/\n\nPostanschrift\nHolger Dieckmann\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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