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"subject": "Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21015]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDurch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.\r\n\r\nBitte beantworten Sie mir folgende Frage:\r\n\r\n1.\r\nGibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?\r\n\r\n\r\nFalls Ja: Bitte ich um Zusendung\r\n\r\n2.\r\nDes weiteren fordere ich Sie auf mir:\r\n\r\nSämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. \r\n\r\nDies sind Insbesondere:\r\n\r\n- interne Leitfäden \r\n- interne Arbeitshinweise \r\n- interne Weisungen\r\n- allgemeine Weisungen\r\n- sonstige Dokumente\r\n\r\nSowie: \r\n- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt\r\n- weitere Formulare \r\n- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten\r\n\r\nBitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.\r\nAnlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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