GET /api/v1/message/649658/
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Content-Type: application/json
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"subject": "21-12-07 Ihre Nachfrage zu FragDenStaat-Anfrage 233065",
"content": "Sehr geehrter Herr Kolb,\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre neuerliche Nachfrage.\r\n\r\n\r\nNeben dem Schulgesetz NRW sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bindend für alle Schulen des Landes. Dementsprechend kann eine mögliche Übernahme von Ergebnissen der Laborschule durch jede Schule individuell in diesem gesetzlichen Rahmen erfolgen.\r\n\r\nUnterricht von der Klasse 1 bis zur 10ten Klasse in einer Schule findet sich zum Beispiel heute schon im Schulversuch PRIMUS wieder. Ansonsten haben alle Schulen die Möglichkeit im Rahmen der Schulentwicklungskonferenz einen Antrag zu stellen, wenn diese eine besondere Profilbildung und Schwerpunktsetzung innerhalb der Bildungsgänge anstreben (https://www.schulministerium.nrw/schulentwicklungskonferenz-und-entwicklungsvorhaben).\r\n\r\n\r\nDie Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Laborschule Bielefeld finden auf den unterschiedlichsten Ebenen und in verschiedenen Themenbereichen statt, sodass auch bei zum Teil anderen Randbedingungen eine Übertragung in das Regelschulsystem sehr wohl möglich ist. Grundsätzlich liegt es in dem Versuchsschulcharakter der Laborschule, dass sie als Ganzes und mit ihrer Anbindung an die Wissenschaftliche Einrichtung der Universität Bielefeld einer anderen Rahmung und damit auch anderen Randbedingungen unterliegt, als sie im Regelschulsystem anzutreffen sind.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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