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"subject": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt.\nDa einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann.\n\nDie materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist:\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert.\nAuf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen.\n\nEine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.\n\nDie Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landesamt für Verbraucherschutz Saarland",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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