HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
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"subject": "Anfragenr: 2355296",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre Mail vom 13.12.2021 erhalten, ich bestätige Ihnen gern den Eingang der Mail.\r\n\r\nIch möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie diesen Antrag unter dem Vorbehalt der Kostenfreiheit gestellt haben. Dies ist grundsätzlich ausgeschlossen. § 10 IZG LSA verpflichtet zur Kostenerhebung.\r\nDie Kosten werden anhand des Zeitaufwands bestimmt und können bei Auskünften und Einsichtnahmen bis zu 500€ betragen und bei der zur Verfügungstellung von Informationen bis zu 1000€.\r\nDie elektronische Bereitstellung ist lediglich mittelbar in Teil B geregelt und dürfte quasi kostenlos sein, da Teil B der KostenVO IZG LSA recht bizzar anmutet im Jahr 2021.\r\nEs ist demnach mit dem Zeitaufwand der Mitarbeiter zu kalkulieren, das ist aber erst hinterher möglich. Der Zeitaufwand ist nach AllGO LSA zu kalkulieren ( https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012V7P3 ). Ich gehe davon aus, dass ein Sachgebietsleiter (E 9-10) mindestens eine Stunde benötigen wird, während für meine Bearbeitung und Prüfung ebenfalls eine Stunde zu berechnen sein wird, demnach würden mindestens Kosten i.H.v 114 € entstehen.\r\nWeiterhin erlaube ich mir auf zwei Dinge hinzuweisen, einerseits die derzeitige Personalsituation, welche durch die Abstellung von Mitarbeitern zur Pandemiebekämpfung extrem angespannt ist und andererseits der Umfang der Anfrage, beide Tatsachen führen dazu, dass eine Antwort innerhalb eines Monats problematisch werden könnte. Ich würde Sie bitten aus diesem Grund von Ihrer Frist von einem Monat abzurücken, wenn die Daten nicht unbedingt sofort nötig sind.\r\nWeiterhin bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie im Angesicht der Kostenlast, die ich Ihnen auferlegen werde, noch bereit sind den Antrag aufrecht zu erhalten. Erst wenn Sie mir mitteilen, dass Sie einverstanden Sind die Kosten nach IZG LSA tragen zu wollen, kann ich Ihren Antrag bearbeiten. Bisher haben Sie einen Antrag nach kostenlosen Auskünften nach einem Gesetz gestellt, welches eine Kostenerhebung vorschreibt, diesen Widerspruch müssen Sie mir gegenüber klarstellen.\r\n\r\nMit besten Grüßen",
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"Anfragenr: 2355296"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre Mail vom 13.12.2021 erhalten, ich bestätige Ihnen gern den Eingang der Mail.\r\n\r\nIch möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie diesen Antrag unter dem Vorbehalt der Kostenfreiheit gestellt haben. Dies ist grundsätzlich ausgeschlossen. § 10 IZG LSA verpflichtet zur Kostenerhebung.\r\nDie Kosten werden anhand des Zeitaufwands bestimmt und können bei Auskünften und Einsichtnahmen bis zu 500€ betragen und bei der zur Verfügungstellung von Informationen bis zu 1000€.\r\nDie elektronische Bereitstellung ist lediglich mittelbar in Teil B geregelt und dürfte quasi kostenlos sein, da Teil B der KostenVO IZG LSA recht bizzar anmutet im Jahr 2021.\r\nEs ist demnach mit dem Zeitaufwand der Mitarbeiter zu kalkulieren, das ist aber erst hinterher möglich. Der Zeitaufwand ist nach AllGO LSA zu kalkulieren ( https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012V7P3 ). Ich gehe davon aus, dass ein Sachgebietsleiter (E 9-10) mindestens eine Stunde benötigen wird, während für meine Bearbeitung und Prüfung ebenfalls eine Stunde zu berechnen sein wird, demnach würden mindestens Kosten i.H.v 114 € entstehen.\r\nWeiterhin erlaube ich mir auf zwei Dinge hinzuweisen, einerseits die derzeitige Personalsituation, welche durch die Abstellung von Mitarbeitern zur Pandemiebekämpfung extrem angespannt ist und andererseits der Umfang der Anfrage, beide Tatsachen führen dazu, dass eine Antwort innerhalb eines Monats problematisch werden könnte. Ich würde Sie bitten aus diesem Grund von Ihrer Frist von einem Monat abzurücken, wenn die Daten nicht unbedingt sofort nötig sind.\r\nWeiterhin bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie im Angesicht der Kostenlast, die ich Ihnen auferlegen werde, noch bereit sind den Antrag aufrecht zu erhalten. Erst wenn Sie mir mitteilen, dass Sie einverstanden Sind die Kosten nach IZG LSA tragen zu wollen, kann ich Ihren Antrag bearbeiten. Bisher haben Sie einen Antrag nach kostenlosen Auskünften nach einem Gesetz gestellt, welches eine Kostenerhebung vorschreibt, diesen Widerspruch müssen Sie mir gegenüber klarstellen.\r\n\r\nMit besten Grüßen"
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"sender": "Landkreis Harz",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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