GET /api/v1/message/652418/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/652418/",
    "id": 652418,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/marien-krankenhaus-in-hamburg-op-fehler/#nachricht-652418",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/234861/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3985/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2021-12-15T07:12:55+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ihr Schreiben vom 08.12.2021",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nIhre Nachricht ist mir von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zuständigkeitshalber weitergeleitet worden.\n\nLeider kann ich Ihnen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes die erwünschte Auskunft nicht erteilen. Nach § 5 Abs. 1 HmbTG besteht (unter anderem) keine Informationspflicht für Gerichte, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Dies ist vorliegend der Fall, sodass ein Auskunftsanspruch nach dem HmbTG für die von Ihnen geforderten Unterlagen zu verneinen ist. Eine etwaiges Akteneinsichtsrecht nach § 299 ZPO bleibt davon unberührt.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ihr Schreiben vom 08.12.2021"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nIhre Nachricht ist mir von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zuständigkeitshalber weitergeleitet worden.\n\nLeider kann ich Ihnen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes die erwünschte Auskunft nicht erteilen. Nach § 5 Abs. 1 HmbTG besteht (unter anderem) keine Informationspflicht für Gerichte, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Dies ist vorliegend der Fall, sodass ein Auskunftsanspruch nach dem HmbTG für die von Ihnen geforderten Unterlagen zu verneinen ist. Eine etwaiges Akteneinsichtsrecht nach § 299 ZPO bleibt davon unberührt.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}