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"subject": "Kosten IT-Gutachten [#20760]",
"content": "Sehr geehrter Herr Weyprecht.\n\nmit der o.a. Anfrage haben Sie um eine Kostenaufstellung für das \nGutachten des externen Dienstleisters Accenture sowie um Mitteilung, \nwelche Beratungsunternehmen noch an diesem Gutachten beteiligt waren, \ngebeten.\n\nZum 2. Teil Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass neben der \nFirma Accenture als deren Subunternehmer die arf GmbH an der Erstellung \ndes Gutachtens beteiligt war.\n\nZum 1. Teil Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die \nBeschlussfassung als nicht-öffentlicher Beschluss auf Grund $46,\nAbsatz 2, Nr. 3 GeschO erfolgte, da der Beschluss die\nGrundlage für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen darstellt.\nAuch unter Berücksichtigung des Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung (GO) \nunterliegt der Beschluss weiterhin der Geheimhaltung, da dieser\nGegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates war. Durch die \nBeratung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung hat der Stadtrat \ndas Entgegenstehen von Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder \nberechtigte Ansprüche Dritter im Sinne des Art. 52 Abs. 2 GO positiv \nfestgestellt.\nDie Entscheidung über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe trifft der \nStadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Sofern diesbezüglich noch keine \nEntscheidung des Stadtrats vorliegt, ist vom Fortbestehen der \nGeheimhaltungsgründe auszugehen. Die Geheimhaltungsgründe bestehen \nweiterhin, da auch nach Abschluss der maßgeblichen Vergabeverfahren \nRückschlüsse von Firmen auf zukünftige Ausschreibungen möglich sind und \ndeswegen keine Aufhebung der Geheimhaltung möglich ist.\nIhr Anspruch ist gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Informationsfreiheitssatzung, \ni.V.m. Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung ausgeschlossen.\n\nDeshalb ist die von Ihnen erbetene Zusendung nicht möglich.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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