GET /api/v1/message/652721/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
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"subject": "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.11.2021(Az: 2.13.04/0003#0455) [#233251]",
"content": "Sehr geehrter Herr Bohrer,\r\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\nDie der Impfquote zugrunde liegende Gesamtbevölkerungsanzahl entspricht dem aktuellen Datenstand (31.12.2020) des Statistisches Bundesamt. Änderungen der Bevölkerungszahlen werden nicht berücksichtigt. Das Impfquotenmonitoring berücksichtigt ausschließlich durchgeführte Impfungen. Genese, die nach der Genesung eine Impfung erhalten haben, werden dabei als vollständig geimpft berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Ausweisung altersspezifischer Impfquoten. Andere Kontraindikationen gegen die Impfung gibt es kaum bzw. sind sehr selten.\r\n\r\nWeitere Informationen zu den uns vorliegenden Datenquellen finden Sie öffentlich unter\r\nhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html \r\nhttps://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland \r\n\r\nDarüberhinausgehend sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.11.2021(Az: 2.13.04/0003#0455) [#233251]"
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"Sehr geehrter Herr Bohrer,\r\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\nDie der Impfquote zugrunde liegende Gesamtbevölkerungsanzahl entspricht dem aktuellen Datenstand (31.12.2020) des Statistisches Bundesamt. Änderungen der Bevölkerungszahlen werden nicht berücksichtigt. Das Impfquotenmonitoring berücksichtigt ausschließlich durchgeführte Impfungen. Genese, die nach der Genesung eine Impfung erhalten haben, werden dabei als vollständig geimpft berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Ausweisung altersspezifischer Impfquoten. Andere Kontraindikationen gegen die Impfung gibt es kaum bzw. sind sehr selten.\r\n\r\nWeitere Informationen zu den uns vorliegenden Datenquellen finden Sie öffentlich unter\r\nhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html \r\nhttps://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland \r\n\r\nDarüberhinausgehend sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Robert Koch-Institut",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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