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    "subject": "AW: Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Saarland [#232706]",
    "content": "Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen\r\nAnfrage-Nr. #232706\r\n\r\nSehr geehrter Herr Reinhold,\r\n\r\nin Ihrer E-Mail vom 10. November 2021 mit der o. g. Anfrage-Nummer beantragen Sie beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.\r\n\r\nAuf die von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass das Landespolizeipräsidium selbst keine Ausbildung als Rettungshelfer oder Rettungssanitäter durchführt und dies auch nicht geplant ist.\r\n\r\nDas Landespolizeipräsidium lässt jedoch auf den Dienststellen LPP 33 -Polizeiärztlicher Dienst- sowie bei LPP 12 -Spezialeinheiten /-kräfte- extern bei der Rettungsdienstschule sporadisch je nach Bedarf Beamte und Beamtinnen als Rettungssanitäter:Innen ausbilden.\r\n\r\nEs handelt sich hier noch um eine einfache Auskunft nach Nr. 455 Ziffer 1.1 Allg GebVz Saarland, die kostenfrei ergeht.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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