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    "content": "Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4176/21\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 12.11.2021 auf Zugang zu allen Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs\n\nIhre E-Mail vom 12.11.2021\n\nSehr Antragsteller/in\n\nSie wenden sich gem. § 13 Abs.2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da Ihnen die Stadt Köln zu Ihrem Antrag vom 12.11.2021 bislang nicht geantwortet haben soll.\nIch verweise auf Ihre Eingabe #181837, die hier unter dem Aktenzeichen 209.2.3.2.3-4480/20 geführt wird. Der zuständige Mitarbeiter teilte mir am 08.12.2021 mit, dass die derzeitige Dienst- und Geschäftsanweisung überarbeitet würde. Es liegen keine anderen Informationen vor, als die die Sie bereits erhalten haben. Vorliegend werde ich daher den Vorgang nicht aufgreifen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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