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"subject": "AW: Zustand der Covid19 Patienten aus dem Ausland [#184779]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nzu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. \r\n\r\nDem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Fragestellungen vor. Soweit Zahlen bei Bund oder Ländern vorliegen, sind diese mit Unsicherheiten behaftet. Ursächlich hierfür ist, dass es zu diesen Hilfsleistungen keine Meldeverpflichtungen gibt. Zudem werden – insbesondere in grenznahen Regionen – grenzüberschreitende Hilfsleistungen auch im Rahmen bestehender und bewährter bilaterale Krankenhauspartnerschaften erbracht, die schon vor COVID-19-bestanden. Eine grobe Abfrage des Robert Koch-Institutes bei den Ländern vom März dieses Jahres hat ergeben, dass die Zahl der Patientenübernahmen bis zu diesem Zeitpunkt auf ca. 300 geschätzt werden kann.\r\n\r\nDen erheblichen Zeitablauf seit Antragstellung bitte ich zu entschuldigen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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