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    "subject": "AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235363] / Ihre Anfrage vom 13.12.2021",
    "content": "Guten Tag Herr Semsrott,\r\n\r\nIhren Antrag vom 13.12.2021 auf Auskunft beantworten wir wie folgt:\r\n\r\nKlimaschutzplan/Klimaschutzkonzept:\r\nDie „Klimaschutzkonzeption 2020“ des Landkreises Wolfenbüttel finden Sie unter https://kreistag.lk-wf.de/sessionnet/bi/to0050.php?__ktonr=29840 als Anlage zur Drucksache für den Kreistag.\r\nPlan zur Anpassung an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept):\r\nEin Klimaanpassungskonzept liegt für den Landkreis Wolfenbüttel nicht vor.\r\nStarkregen-Gefahrenkarten:\r\nDer Landkreis Wolfenbüttel verfügt nicht über Starkregen-Gefahrenkarten. Die Zuständigkeit im Kontext Ihres Antrages liegt unseres Erachtens bei den Kommunen. Die Zuständigkeit für den Schutz vor Starkregen und ähnlichen Naturereignissen ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 NPOG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 und § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG. Ob bei den Kommunen Gefahrenkarten vorliegen, können wir nicht sagen. Unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 3 UIG leiten wir Ihren Antrag über die begehrten Informationen daher an die Gemeinden bzw. Samtgemeinden und die Stadt Wolfenbüttel weiter.\r\nAnpassungskonzept:\r\nDer Landkreis Wolfenbüttel verfügt über kein Anpassungskonzept zu Starkregen-Gefahren – auch hier erfolgt eine Weiterleitung Ihres Antrages (s. o.).\r\nFlächen zur Entsiegelung, Baumpflanzungen und Rückhaltebecken:\r\nDer Landkreises Wolfenbüttel hat bisher keine konzeptionelle Planung für all seine Liegenschaften, wo Entsiegelungen oder Baumpflanzungen erfolgen – diese Planungen erfolgen im konkreten Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Der Landkreis selbst plant bzw. schafft auch keine Rückhaltebecken, sofern diese nicht im konkreten Zusammenhang mit einer Baumaßnahme erforderlich werden. In diesem Kontext liegen keine aktuellen Planungen vor. Vor dem Hintergrund der Intention Ihres Antrages erfolgt auch hier eine Weiterleitung Ihres Antrages (s. o.).\r\nFür die Fragestellungen, für die beim Landkreis Wolfenbüttel keine Informationen vorliegen, erfolgt heute eine Weiterleitung Ihres Antrages unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 3 UIG an unsere Mitgliedsgemeinden. Diese finden Sie unter Mitgliedsgemeinden / Landkreis Wolfenbüttel (lkwf.de)<https://www.lkwf.de/Landkreis/Mitgliedsgemeinden/>. Ob den Mitgliedsgemeinden entsprechende Informationen vorliegen, können wir nicht beurteilen.\r\n\r\nGebühren für diese Antwort erheben wir nicht.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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