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"subject": "Re: Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Universität des Saarlandes [#217963]",
"content": "Sehr geehrter Herr Zach, \r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage mit der Nr. 217963 an die Universität des Saarlandes zum Thema „Ghostwriting“. Gern übersenden wir Ihnen unsere entsprechende Antwort auf Ihre Fragen weiter unten. \r\n\r\n1) An der Universität des Saarlandes wird akademisches Ghostwriting explizit als Form der Verletzung des geistigen Eigentums bzw. eines Plagiats aufgefasst (s. Informationsblatt unter [ https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html | https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html ] ) und damit als mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten (s. Richtlinie zur Vermeidung von und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität des Saarlandes unter [ https://www.uni-saarland.de/verwaltung/ombudsperson/richtlinien.html | https://www.uni-saarland.de/verwaltung/ombudsperson/richtlinien.html ] ). Damit fällt das Thema „Ghostwriting“ unter die allgemeine und in der Tat stattfindende universitäre Diskussion und Regelung des Themas „Plagiate“ bzw. „Wissenschaftliches Fehlverhalten“. \r\n\r\n\r\n2) Da das Thema „Ghostwriting“ explizit als mögliches Plagiat bzw. wissenschaftliches Fehlverhalten aufgefasst wird, werden zur Vermeidung von akademischem Ghostwriting dieselben Regelungen und Maßnahmen herangezogen, die im Allgemeinen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung stehen. Bei Abschlussarbeiten ist in der Regel eine Versicherung an Eides statt erforderlich, dass die Arbeit unter anderem ohne Inanspruchnahme eines akademischen Ghostwriting verfasst worden ist. Neben Schulungsmaßnahmen zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“ bestehen entsprechende Regelungen zum Umgang und zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie verantwortliche Personen und Gremien, die sich mit relevanten Verdachtsfällen befassen (Ombudspersonen, Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Prüfer/innen, Prüfungsausschüsse, Kommissionen der Fakultäten). Zudem wird an der Universität des Saarlandes die Campuslizenz einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt, mit der Fälle von möglichen Plagiaten untersucht werden können ( [ https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html | https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html ] ). \r\n\r\n\r\n3) Thematische Handreichungen im Zusammenhang mit akademischem Ghostwriting gibt es – neben den einschlägigen universitären Satzungen – in Form eines Informationsblatts zur Überprüfung von möglichen Plagiaten an der Universität des Saarlandes ( [ https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html | https://www.uni-saarland.de/verwaltung/turnitin.html ] ). Zudem werden die Formen von wissenschaftlichem Fehlverhalten in verschiedenen Info- und Schulungsmaßnahmen zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“ thematisiert. \r\n\r\n\r\n4) Bei der vom zuständigen Prüfungsgremium bzw. von der zuständigen Kommission herbeizuführenden Einzelfallabwägung über die Folgen eines möglichen Ghostwriting bzw. Plagiats können verschiedene Konsequenzen in Betracht gezogen werden, darunter eine Rückgabe der Arbeit zur Korrektur, eine Verschlechterung der Gesamtnote, ein Nicht-Bestehen der Prüfung oder ein Verlust des Prüfungsanspruches in der entsprechenden Prüfung bzw. dem betroffenen Modul. Darüber hinaus ist der nachträgliche Entzug eines bereits verliehenen akademischen Grades möglich. Auch die Einleitung weiterer Konsequenzen ist – je nach Grad des Fehlverhaltens – grundsätzlich möglich. \r\n\r\n\r\n5) An der Universität des Saarlandes sind bereits Fälle von Plagiarismus aufgetreten und entsprechende Konsequenzen wurden getroffen. Der Universität sind von zentraler Seite bislang aber keine Fälle bekannt, in denen ein Plagiat in Form eines Ghostwriting vorlag. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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