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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nIhren Antrag nach § 1 Absatz 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) beantworten wir wie folgt:\n\n1. Das Wissenschaftsministerium trägt keine in Zusammenhang mit den genannten Koalitionsverhandlungen entstandenen Kosten von Frau Ministerin Bauer. Zu Ihren weiteren Fragen können wir Ihnen keine Auskunft erteilen, da uns hierzu keine Daten vorliegen.\n\n2. Für die Bescheidung Ihres Antrags werden keine Kosten erhoben.\n\nBegründung:\nFrau Ministerin hat an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 als Mitglied einer Verhandlungsgruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilgenommen und nicht in ihrer Funktion als Ministerin des Landes. Insoweit entstehende Reisen unterliegen nicht dem Landesreisekostengesetz und werden durch das Land nicht erstattet. Auf den Landeshaushalt entfallen daher keine Kosten.\n\nZu Ihren weiteren, die Arbeitszeit betreffende Fragen können wir Ihnen mitteilen, dass Frau Ministerin auch während dieses Zeitraums ihre Dienstgeschäfte vollumfänglich wahrgenommen hat.\n\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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